Kauffrau/-mann für Spedition und Logistikdienstleistung mit integriertem Studium
Die Ausbildungsdauer beträgt
3 Jahre. Auszubildenden Speditionskaufleuten werden Kenntnisse in verschiedenen Funktionsbereichen wie Beschaffungsmarkt (Träger des Güterverkehrs, Lagerung), Besorgen von Güterversendungen für Dritte (Auswählen von Verkehrsleistungen, Abschließen von Fracht-, Lager- und Umschlagsverträgen), Absatz (Leistungsangebote anbieten, Marketing), Leistungserstellung (Erbringen und Disponieren von Speditionsleistungen), Logistik (logistische Dienstleistungen für den Kunden ermitteln, Angebote logistischer Dienstleistungen ausarbeiten und bewerten) und Rechnungswesen (Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling) vermittelt.
Studieninhalte:
Die ersten zwei Semester dienen der Vermittlung von zentralem wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagenwissen, beispielsweise aus der Betriebswirtschaftslehre, der Volkswirtschaftslehre und dem Wirtschaftsprivatrecht.
Ab dem dritten Semester dominieren logistische Lehrinhalte, wie etwa Supply Chain Management, E-Logistik oder Logistikcontrolling.
Das Studium findet nach der Arbeitszeit statt, ebenso wie Klausuren.
Abschluss: Bachlor of Arts (Logistics)
Anforderungen:
- Fachhochschulreife
- gute Noten in Deutsch und Mathematik
- Spaß an planerischen und organisatorischen Tätigkeiten
- Spaß am Umgang mit modernen Informations- und Kommunikationsmedien
- gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- Kundenfreundlichkeit
Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung bis zum 14.09.2012 an folgende Adresse:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Schifferstr. 190
47059 Duisburg
Ihrer schriftlichen Bewerbung fügen Sie bitte einen an sich selbst adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag zu.
Auf Bewerbungsmappen bitten wir zu verzichten.
Ausbildungsvergütung ab 01.08.2013:
1. Ausbildungsjahr 793,26 €
2. Ausbildungsjahr 843,20 €
3. Ausbildungsjahr 889,02 €
4. Ausbildungsjahr 952,59 €
Vom Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses an, spätestens mit Vollendung des 17. Lebensjahres, besteht Versicherungspflicht bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK). Die RZVK gewährt unter den in ihrer Satzung genannten Voraussetzungen zu gegebener Zeit eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung.
Des Weiteren haben Sie einen Anspruch auf eine monatliche vermögenswirksame Leistung im Sinne des Vermögensbildungs-gesetzes in Höhe von 13,29 Euro, wenn Sie mindestens einen Teil Ihrer Vergütung in entsprechender Höhe vermögenswirksam anlegen.

