Unsere Ansprechpartner zum Thema Ausbildung

Michael Lieske
Koordinator Aus- und Weiterbildung
Tel.: (0203) 283 - 5925 

Ludger Marker 
Personalreferent Ausbildung
Tel.: (0203) 283 - 4496

Aygül Fuhrmann
Personalsachbearbeitung Aus- und Weiterbildung
Tel.: (0203) 283 - 7959

ausbildung@wb-duisburg.de

Kauffrau/-mann für Spedition und Logistikdienstleistung

Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Auszubildenden Speditionskaufleuten werden Kenntnisse in verschiedenen Funktionsbereichen wie Beschaffungsmarkt (Träger des Güterverkehrs, Lagerung), Besorgen von Güterversendungen für Dritte (Auswählen von Verkehrsleistungen, Abschließen von Fracht-, Lager- und Umschlagsverträgen), Absatz (Leistungsangebote anbieten, Marketing), Leistungserstellung (Erbringen und Disponieren von Speditionsleistungen), Logistik (logistische Dienstleistungen für den Kunden ermitteln, Angebote logistischer Dienstleistungen ausarbeiten und bewerten) und Rechnungswesen (Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling) vermittelt.

Anforderungen:
- Fachoberschulreife
- gute Noten in Deutsch und Mathematik
- Spaß an planerischen und organisatorischen Tätigkeiten
- Spaß am Umgang mit modernen Informations- und Kommunikationsmedien
- gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- Kundenfreundlichkeit

Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung bis zum 14.09.2012 an folgende Adresse:

Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Schifferstr. 190
47059 Duisburg

Ihrer schriftlichen Bewerbung fügen Sie bitte einen an sich selbst adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag zu.
Auf Bewerbungsmappen bitten wir zu verzichten.

Ausbildungsvergütung ab 01.08.2013: 
1. Ausbildungsjahr 793,26 €
2. Ausbildungsjahr 843,20 €
3. Ausbildungsjahr 889,02 €
4. Ausbildungsjahr 952,59 €


Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.


Vom Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses an, spätestens mit Vollendung des 17. Lebensjahres, besteht Versicherungspflicht bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK). Die RZVK gewährt unter den in ihrer Satzung genannten Voraussetzungen zu gegebener Zeit eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung.

Des Weiteren haben Sie einen Anspruch auf eine monatliche vermögenswirksame Leistung im Sinne des Vermögensbildungs-gesetzes in Höhe von 13,29 Euro, wenn Sie mindestens einen Teil Ihrer Vergütung in entsprechender Höhe vermögenswirksam anlegen.