Unsere Ansprechpartner zum Thema Ausbildung

Michael Lieske
Koordinator Aus- und Weiterbildung
Tel.: (0203) 283 - 5925 

Ludger Marker 
Personalreferent Ausbildung
Tel.: (0203) 283 - 4496

Aygül Fuhrmann
Personalsachbearbeitung Aus- und Weiterbildung
Tel.: (0203) 283 - 7959

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Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice

Fachkräfte für Rohr-, Kanal- und Industrieservice reinigen, überwachen und warten Abwasserleitungen und -kanäle, Behälter und Abwasserbauwerke in Industriebetrieben sowie im privaten und öffentlichen Bereich.

Fachkräfte für Rohr-, Kanal- und Industrieservice finden in der Abwasserwirtschaft Beschäftigung, z.B. bei der Wartung und Reinigung von öffentlichen oder privaten Abwasser- und Kanalsystemen, Faulbecken oder Sickergruben. Sie arbeiten auch in Industriereinigungsbetrieben, z.B. von Industrie- und Tankanlagen. Darüber hinaus finden sie Beschäftigung in der Abfallwirtschaft, beispielsweise bei Entsorgungsbetrieben.

Sie arbeiten an häufig wechselnden Arbeitsorten im Freien und in geschlossenen Räumen wie in Kanalnetzen und -bauwerken oder aber in geschlossenen Betriebsanlagen. Einige Arbeiten erledigen sie im Labor.
Die Ausbildung dauert drei Jahre.

Anforderungen:
- Hauptschulabschluss
- handwerkliches Geschick
- gute Leistungen in Mathematik, Physik und Chemie
- gutes technisches Verständnis
- räumliches Vorstellungsvermögen
- Geruchsunempfindlichkeit
- Teamfähigkeit

Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung bis zum 14.09.2012 an folgende Adresse:

Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Schifferstr. 190
47059 Duisburg

Ihrer schriftlichen Bewerbung fügen Sie bitte einen an sich selbst adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag zu.
Auf Bewerbungsmappen bitten wir zu verzichten.

Ausbildungsvergütung ab 01.08.2013: 
1. Ausbildungsjahr 793,26 €
2. Ausbildungsjahr 843,20 €
3. Ausbildungsjahr 889,02 €
4. Ausbildungsjahr 952,59 €


Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.


Vom Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses an, spätestens mit Vollendung des 17. Lebensjahres, besteht Versicherungspflicht bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK). Die RZVK gewährt unter den in ihrer Satzung genannten Voraussetzungen zu gegebener Zeit eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung.

Des Weiteren haben Sie einen Anspruch auf eine monatliche vermögenswirksame Leistung im Sinne des Vermögensbildungs-gesetzes in Höhe von 13,29 Euro, wenn Sie mindestens einen Teil Ihrer Vergütung in entsprechender Höhe vermögenswirksam anlegen.