Infos für Sachkundige

Für die Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen gemäß § 61a LWG NW haben wir hier einige Informationen und Downloads für die Sachkundigen (Fachfirmen) zusammengestellt.

Für die Durchführung von Dichtheitsprüfungen gelten die "Anforderungen der Wirtschaftsbetriebe Duisburg" und die Abwasserbeseitigungssatzung. Hier wird z. B. geregelt, wann eine optische Untersuchung ausreichend ist und wann eine physikalische Dichtheitsprüfung mit Luft oder Wasser durchgeführt werden muss.

Die Dichtheitsprüfungen sind schriftlich, per Email (geschützte E-Mail-Adresse als Grafik) oder Fax spätestens 3 Tage vor Durchführung bei den Wirtschaftsbetrieben Duisburg anzuzeigen.

Hierbei müssen folgende Angaben erfolgen:

  • Objekt (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer)
  • Datum und Uhrzeit