Infos für Sachkundige
Für die Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen gemäß § 61a LWG NW haben wir hier einige Informationen und Downloads für die Sachkundigen (Fachfirmen) zusammengestellt.
Für die Durchführung von Dichtheitsprüfungen gelten die "Anforderungen der Wirtschaftsbetriebe Duisburg" und die Abwasserbeseitigungssatzung. Hier wird z. B. geregelt, wann eine optische Untersuchung ausreichend ist und wann eine physikalische Dichtheitsprüfung mit Luft oder Wasser durchgeführt werden muss.
Für die Durchführung von Dichtheitsprüfungen gelten die "Anforderungen der Wirtschaftsbetriebe Duisburg" und die Abwasserbeseitigungssatzung. Hier wird z. B. geregelt, wann eine optische Untersuchung ausreichend ist und wann eine physikalische Dichtheitsprüfung mit Luft oder Wasser durchgeführt werden muss.
Die Dichtheitsprüfungen sind schriftlich, per Email (
) oder Fax spätestens 3 Tage vor Durchführung bei den Wirtschaftsbetrieben Duisburg anzuzeigen.
Hierbei müssen folgende Angaben erfolgen:
- Objekt (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer)
- Datum und Uhrzeit
Lesen Sie auch hier:
Weitere Infos im WWW:
Weitere Informationen zum Herunterladen:
- Anforderungen der Wirtschaftsbetriebe Duisburg
(PDF-Datei / 27,01 KB)

