Grundstücksentwässerung

Bevor die Herstellung eines Kanalanschlusses durchgeführt werden kann, ist ein förmliches Genehmigungsverfahren durchzuführen. Gleiches gilt für die sogenannte Abkopplung vom Kanalnetz.

Die nachfolgende Zusammenstellung soll Ihnen einen Überblick darüber geben, wann welche Arbeitsschritte zu erledigen sind und welche Unterlagen im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens benötigt werden.


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1. Entwässerungs- und Kanalbestandsauskunft

Im Rahmen der Beteiligung zu Ihrem Baugesuch werden bereits erste Prüfungen zur Anschlussmöglichkeit durchgeführt. Diese Informationen zur Entwässerung Ihres Bauvorhabens sind die Grundlage für die weitere Bearbeitung Ihres Entwässerungsantrags. Bitte erkundigen Sie sich bei der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR über das Entwässerungssystem, die Rückstauhöhe, eventuelle Einleitungsbeschränkungen und die Forderung nach naturnaher Regenwasserbewirtschaftung (z.B. Versickerung) usw.

Die erforderliche Kanalbestandsauskunft beantragen Sie ebenfalls, unter Beifügung eines Lageplanes bei der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR.
Hierfür fallen Gebühren gemäß Entgeltordnung an. Diese betragen für Bestandsauskünfte:
- im PDF-Format 25,- €/pro Plan
- in Papierform 30,- €/pro Plan
- im DXF-Format 35,- €/pro Plan.

Adresse:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
WBD-SI 23
Schifferstr. 190
47059 Duisburg

Erreichbarkeit
Frau Bektic
(Stadtbezirke Mitte, Rheinhausen, Süd)
Telefon: (0203) 283-5971
Telefax: (0203) 283-3842
E-Mail: geschützte E-Mail-Adresse als Grafik

Herr Schauenberg
(Stadtbezirke Walsum, Hamborn, Meiderich/Beeck, Homberg/Ruhrort/Baerl)
Telefon: (0203) 283-3728
Telefax: (0203) 283-3842
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2. Entwässerungsplanung erstellen

Nach Erhalt der Kanalbestandsauskunft beauftragen Sie bitte eine/n Architekten/in, Bauingenieur/in oder andere/n fachkompetente/n Entwurfsverfasser/in, um Ihnen auf Grundlage dieser Auskunft die erforderlichen Unterlagen DIN-gerecht anzufertigen:

  • Baubeschreibung gem. Begleitbogen
  • Übersichtsplan
  • Entwässerungslageplan
  • Abwassermengenberechnung

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3. Abstimmung mit der Abwasserüberwachung (im Bedarfsfall)

Sollten Ihrerseits Anlagen zur Abwasservorbehandlung wie z.B. Öl- oder Fettabscheider erforderlich sein oder gewerbliche bzw. industrielle Abwässer anfallen, so setzen Sie sich bitte zuvor bezüglich der betrieblichen Auflagen mit der Abwasserüberwachung bei den Wirtschaftsbetrieben Duisburg - AöR in Verbindung.

Adresse:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
WBD-SI 3
Schifferstraße 190
47059 Duisburg

Erreichbarkeit:
Frau Sonneborn
Telefon: (0203) 283-5233
Telefax: (0203) 283-3473
E-Mail: geschützte E-Mail-Adresse als Grafik

Frau Handt
Telefon: (0203) 283-3507
Telefax: (0203) 283-3473
E-Mail: geschützte E-Mail-Adresse als Grafik


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4. Einreichung der Entwässerungsplanung

Die Entwässerungsplanung wie oben beschrieben müssen Sie rechtzeitig vor Baubeginn in dreifacher Ausfertigung bei der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR unter Verwendung des Begleitbogens zum Entwässerungsgesuch einreichen. Für die Prüfung und Bearbeitung dieser Unterlagen fallen je nach tatsächlichem Zeitaufwand Gebühren von mindestens 125,- €, maximal jedoch 500,- € an. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen bei technischen Fragen zur Kanalanschlussgenehmigung gerne zur Verfügung.

Adresse:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
WBD-SI 23
Schifferstr. 190
47059 Duisburg

Erreichbarkeit
Frau Bektic
(Stadtbezirke Mitte, Rheinhausen, Süd)
Telefon: (0203) 283-5971
Telefax: (0203) 283-3842
E-Mail: geschützte E-Mail-Adresse als Grafik

Herr Schauenberg
(Stadtbezirke Walsum, Hamborn, Meiderich/Beeck, Homberg/Ruhrort/Baerl)
Telefon: (0203) 283-3728
Telefax: (0203) 283-3842
E-Mail: geschützte E-Mail-Adresse als Grafik


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5. Prüfung des Entwässerungsgesuchs

Nach der technischen Prüfung Ihrer eingereichten Unterlagen für den geplanten Kanalanschluss übersendet Ihnen der/die zuständige Mitarbeiter/in eine schriftliche Anschlussgenehmigung und soweit beantragt die Teilbefreiung von der Abwasserüberlassungspflicht zu, in welcher die zuständige Ansprechperson der Bauunterhaltung bei den Wirtschaftsbetrieben Duisburg - AöR benannt ist. Eine Ausfertigung der geprüften Planunterlagen geht der Bauunterhaltung direkt zu.

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6. Genehmigung bei naturnaher Regenwasserbewirtschaftung (im Bedarfsfall)

Wenn Sie beabsichtigen das auf Ihrem Grundstück anfallende Regenwasser zu versickern oder in ein ortsnah gelegenes Gewässer einzuleiten, so setzen Sie sich zuvor bitte mit der zuständigen Unteren Wasserbehörde der Stadt Duisburg beim Amt für Umwelt und Grün in Verbindung. Dort erhalten Sie auch die für die wasserrechtliche Genehmigung erforderlichen Anträge.

Adresse:
Amt für Umwelt und Grün
Untere Wasserbehörde
Friedrich-Wilhelm-Straße 96
47051 Duisburg


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7. Herstellung des Kanalanschlusses

Die Bauunterhaltung bei den Wirtschaftsbetrieben Duisburg - AöR erstellt nach Ihrer Aufforderung ein Angebot für die Herstellung des Kanalanschlusses. Diese erfolgt nach anschließender Beauftragung durch einen Jahresvertragsunternehmer durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR. Die Mitarbeiter dort stehen Ihnen bei baulichen Fragen zur Kanalanschlussherstellung gerne zur Verfügung.

Adresse:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
WBD-SI 23
Schifferstraße 190
47059 Duisburg

Erreichbarkeit:
Stadtbezirk Walsum, Hamborn (nördl. Teil):
Herr Wussow (0203) 283-5986

Stadtbezirk Hamborn (südl. Teil), Meiderich/Beeck, Ruhrort
Herr Block (0203) 283-4490

Stadtbezirk Homberg/Baerl
Herr Nittel (0203) 283-2983

Stadtbezirk Mitte
Herr Burgartz (0203) 283-3587

Stadtbezirk Rheinhausen
Herr Pinzler (0203) 283-4334

Stadtbezirk Süd
Herr Kroymann (0203) 283-4305

Telefax: (0203) 283-3842
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