FAQs zur Dichtheitsprüfung
Ich habe die Dichtheitsprüfung bereits durchgeführt. Was muss ich jetzt machen?
Wenn die Dichtheitsprüfung durch einen Sachkundigen gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 61a LWG NW durchgeführt worden ist, senden sie den Dichtheitsnachweis mit den erforderlichen Angaben an die Wirtschaftsbetriebe Duisburg.
Erneuerung statt Dichtheitsprüfung. Kann die Dichtheitsprüfung umgangen werden, wenn der Kanal direkt erneuert wird?
Nein, denn nach einer Erneuerung ist der neue Kanal anschließend durch eine Druckprüfung auf Dichtheit zu prüfen.
Darf ich im öffentlichen Bereich den Anschlusskanal selber sanieren?
Nein. Die Herstellung bzw. Erneuerung der Anschlusskanäle im öffentlichen Bereich darf gemäß § 12 Absatz 1 der Abwasserbeseitigungssatzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg nur durch die Vertragsunternehmen der Wirtschaftsbetriebe Duisburg erfolgen.
Mein Haus liegt innerhalb einer Wasserschutzzone und meine Entwässerungsanlagen sind nach dem 01.01.1965 (privat) bzw. nach 01.01.1990 (Gewerbe) gebaut worden. Was nun?
Hier gilt zurzeit die Frist 31.12.2015. Bitte senden Sie den WBD eine schriftliche Erklärung mit Unterschrift, dass Ihre Grundstückentwässerung nach den Stichtagen gebaut wurde. Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg prüfen zurzeit eine Anpassung dieser Frist in Form eines Stufenplans.
Mein Grundstück liegt außerhalb der Wasserschutzzone.
Auch Grundstücke außerhalb von Wasserschutzzonen sind zu prüfen. Allerdings ist hier die Dichtheitsprüfung zurzeit bis zum 31.12.2015 erforderlich. Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg prüfen zurzeit eine Anpassung dieser Frist in Form eines Stufenplans.
Ist eine optische Inspektion mit einer Kamera ausreichend?
Der Sachkundige entscheidet vor Ort an Hand der vorliegenden Situation, ob eine optische Inspektion ausreichend ist und auf eine Druckprüfung verzichtet werden kann. Hierbei sind auch die "Anforderungen der Wirtschaftsbetriebe Duisburg" zu beachten.
Ich weiß nicht, wo die Rohre auf meinem Grundstück bzw. unter meinem Haus verlaufen?
Wenn die Lage der Grundleitungen und des Anschlusskanal unbekannt sind, können Sie möglicherweise aus der Hausakte im Hausaktenarchiv weitere Informationen erhalten. Das Hausaktenarchiv finden Sie beim Amt für Baurecht und Bauberatung auf der Bismarckstraße 150-158 in 47049 Duisburg. Terminvereinbarung bitte unter (0203) 283-4517.
Kosten für die Dichtheitsprüfung
Die Kosten für eine Dichtheitsprüfung, bestehend aus Kanalreinigung, TV-Kamera Befahrung und ggf. Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft betragen ca. 300-500,- Euro.
Je nach Lage und Umfang der im Erdreich befindlichen Grundleitungen können durchaus höhere Kosten anfallen. Es empfiehlt sich daher von mehreren Sachkundigen Angebote einzuholen.
Sind Regenwasserkanäle auch betroffen?
In Gebieten mit Trennkanalisation sind reine Regenwasserrohre nicht betroffen, d.h. müssen nicht geprüft werden. Hier sind Regenwasser und Schmutzwasser getrennt an verschiedene Regenwasser- bzw. Schmutzwasserkanäle im öffentlichen Bereich angeschlossen.
Regenwasserrohre, die an eine Mischwasserkanalisation angeschlossen sind, sind, soweit sie sich im Erdreich befinden, ebenfalls zu überprüfen.
Können Rohrleitungen mit Verzweigungen auch auf Dichtheit geprüft werden?
Ja, durch eine Wasserfüllstandmessung.
Sind Abflusslose Gruben oder Kleinkläranlagen auch betroffen?
Gemäß § 61a LWG NW sind auch die Leitungen, die Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben Schmutzwasser zuführen, betroffen. Diese sind auch ist durch einen Sachkundigen auf Dichtheit zu prüfen. Diese Überprüfung ist im Rahmen der Wartung i. d. R. nicht enthalten. Es bietet sich aber an, die Dichtheitsprüfung im Anschluss an die regelmäßig stattfindende Leerung durchzuführen.
Was ist, wenn nicht zertifizierte Unternehmen vor meiner Tür stehen oder bei mir anrufen?
Leider kommt es immer wieder vor, dass Firmen bei Bürgern anrufen oder vor der Haustür stehen und vorgeben, im Auftrag der Wirtschaftsbetriebe Duisburg zu arbeiten. Auffällig ist, dass die Arbeiten zu unrealistisch niedrigen Preisen angeboten werden.
Wer sicher gehen will, dass er das richtige Unternehmen beauftragt, kann sich an die Wirtschaftsbetriebe Duisburg wenden oder hier im Internet eine Liste der Fachfirmen aufrufen.
Warum muss ich einen Sachkundigen von der landesweiten Liste beauftragen?
Damit die Dichtheitsprüfung bei den Wirtschaftsbetrieben Duisburg anerkannt wird.
Aufgrund der Komplexität der Randbedingungen bei der Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen sind an Sachkundige hohe fachliche, technische und rechtliche Anforderungen zu stellen. Für die Eignung der Firmen wurden Qualitätsnormen festgelegt, die erfüllt sein müssen, damit eine zufrieden stellende Leistung für den Grundstückseigentümer sichergestellt werden kann.
Ich habe die Einreichungsfrist für Dichtheitsbescheinigung nicht eingehalten.
Die Bescheinigung ist kurzfristig nachzureichen.
Leitet der Sachkundige die Dichtheitsbescheinigung an die WBD weiter?
Nein. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand seiner Leitungen nachzuweisen. Daher ist er allein für die Vorlage der Bescheinigung bei den WBD verantwortlich.
Die Entwässerungsanlage ist undicht. Was nun?
Sind Undichtigkeiten bekannt und lokalisiert, sind diese entsprechend der geltenden Sanierungsfristen zu sanieren. Nach der Sanierung ist der neue Kanal anschließend durch eine Druckprüfung auf Dichtheit zu prüfen. Hierbei sind auch die "Anforderungen der Wirtschaftsbetriebe Duisburg" zu beachten.
Dichtheitsprüfung bei Neubauten
Auch bei Neubauten ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, die Dichtheit seiner Entwässerungsanlage nachzuweisen. Diese ist dann bei den Wirtschaftsbetrieben Duisburg - AöR einzureichen. Die Dichtheit neuverlegter Grundstücksentwässerungsanlagen ist durch eine Druckprüfung mit Wasser oder Luft zu prüfen.
An wen genau muss die Dichtheitsbescheinigung gesandt werden?
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
WBD-SI23
Schifferstraße 190
47059 Duisburg

