Dichtheitsprüfung privater Kanäle

Undichte Abwasseranlagen verschmutzen das Grundwasser und den Boden und stellen dadurch eine Gefahr für unsere Umwelt dar. Das Ziel des Landes Nordrhein-Westfalen ist es, ein dichtes Abwassernetz zu schaffen. Hierbei sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die Grundstücksentwässerungsanlagen auf seinem Grundstück auf Dichtheit zu prüfen. Dies ist seit dem 31.12.2007 durch das Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen im § 61a geregelt.

Grundsätzlich ist die Dichtheitsprüfung bei einer Änderung oder Errichtung der Grundstücksentwässerungsanlage, spätestens jedoch bis zum 31.12.2015 durchzuführen. Zu einer Änderung zählen auch Reparaturen an der Grundleitung oder am Anschlusskanal.
Zur Grundstücksentwässerungsanlage, die auf Dichtheit geprüft werden muss, gehören alle Leitungen, Grundleitungen und Anschlusskanäle, sowie evtl. vorhandene Schächte, die mit Schmutzwasser in Verbindung kommen.

Wichtig, es gibt verschiedene Fristen!
Für Grundstücke innerhalb von Trinkwasserschutzzonen wurde die Frist durch die Abwasserbeseitigungssatzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg § 6a Absatz 2 auf den 31.12.2010 festgelegt. Dies gilt jedoch nur dann, wenn eine Entwässerungsanlage für häusliches Abwasser vor dem 01.01.1965 bzw. eine Entwässerungsanlage für gewerbliches oder industrielles Abwasser vor dem 01.01.1990 errichtet wurde.
Für alle anderen Grundstücke gilt zurzeit der Stichtag 31.12.2015. (Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg prüfen zurzeit eine Anpassung dieser Frist in Form eines Stufenplans.)

Für weitere Informationen steht Ihnen unser Team Dichtheitsprüfung zur Verfügung.
Infotelefon Dichtheitsprüfung: (0203) 283 - 5001
E-Mail: dichtheitspruefung@wb-duisburg.de

ACHTUNG „KANALHAIE“!

Informationsvideo zur Dichtheitsprüfung

Rechtliche Hintergründe

Ablauf der Dichtheitsprüfung

Aufgaben des Eigentümers und Tipps

FAQ zur Dichtheitsprüfung