ACHTUNG "KANALHAIE"!

Auf Grund des § 61 a LWG NW müssen bis zum 31.12.2015, in Wasserschutzzonen bis zum 31.12.2010, die privaten Grundstücksentwässerungsanlagen auf Dichtheit geprüft und ggf. saniert werden.

Für Inspektions- und Sanierungsfirmen gibt es in den kommenden Jahren daher ein sehr großes Auftragspotential. Das hat zur Folge, dass auch eine Reihe unseriöser Firmen diese Dienstleistungen anbieten.

Diese Firmen, auch "Kanalhaie" genannt, werden oft durch Drückerkolonnen unterstützt, die bei sogenannten "Haustürgeschäften" eine Dichtheitsprüfung zu völlig unrealistisch niedrigen Preisen anbieten. Anschließend werden die meist älteren Eigentümer dazu gedrängt, die angeblich erforderlichen Reparaturen schnellstens durchführen zu lassen. Diese Reparaturen werden dann zu weit überteuerten Preisen angeboten und durchgeführt.

Seriöse Firmen machen in der Regel keine Haustürgeschäfte!

So können Sie sich vor den "Kanalhaien" schützen:

  • Informieren Sie sich bei den Wirtschaftsbetrieben Duisburg bzgl. der Dichtheitsprüfung
  • Lassen Sie sich alle Untersuchungsangebote schriftlich aushändigen
  • Holen Sie Vergleichsangebote ein!
  • Vereinbaren Sie vertraglich, dass festgestellte Schäden schriftlich und möglichst mit Fotos dokumentiert werden
  • Wenn Sie einen Auftrag zur Kanaluntersuchung erteilen, erteilen Sie nicht gleichzeitig einen pauschalen Reparaturauftrag
  • Holen Sie für eine evtl. erforderliche Reparatur ebenfalls Vergleichsangebote ein
  • Schließen Sie keine Haustürgeschäfte ab! Seriöse Unternehmen sprechen Sie nicht an der Haustür an!

Bedenken Sie auch, dass die Dichtheitsprüfung nur von Sachkundigen durchgeführt werden darf um anerkannt zu werden. Alle anderen Bestätigungen sind in diesem Zusammenhang wertlos.