Schützen Sie sich vor Kellerüberflutungen

Kellerüberflutungen sind vermeidbar...

Bei Neubau, Anbau, Umbau und Erweiterung von Gebäuden müssen die technischen Regeln für Grundstückentwässerungsanlagen (insbesondere DIN EN 12056, DIN EN 752 und DIN 1986-100) beachtet werden. Arbeiten dieser Art sollten nur von Fachfirmen ausgeführt werden. Nur dann ist eine sachgerechte Arbeitsführung und damit verbundene Haftung (Gewährleistung) sichergestellt.

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Wie entsteht Rückstau?

Rückstau in öffentlichen Kanälen und privaten Entwässerungsleitungen entsteht bei Regenfällen, weil das Wasser in den Rohren ansteigt. Dieser Rückstau kann (und darf!) im Extremfall zum Abwasseraustritt an den Kanaldeckeln und Straßenabläufen führen.

Nach DIN 1986 ist Rückstau planmäßig vorgesehen und kann auch im laufenden Betrieb z.B. bei Betriebsstörungen von Kanalisationsnetzen nicht vermieden werden.

Nach dem physikalischen Prinzip der verbundenen Gefäße stellt sich in den Kellerentwässerungsanlagen der gleiche Wasserspiegel wie im öffentlichen Kanalnetz ein. Dieser Rückstau wirkt sich auf alle Entwässerungseinrichtungen aus, die unterhalb der Rückstauebene (Höhe der Straßenoberkante plus mindestens 20 cm) liegen. Das führt zu Kellerüberflutungen, wenn das Wasser aus diesen Einrichtungen austritt.


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Betroffen sein können:

  • Undichte Rohre und Rohrverbindungen
  • Bodenabläufe
  • Waschbecken
  • Toiletten
  • Duschen
  • Waschmaschinen
  • Lichtschächte
Die Entwässerungseinrichtungen müssen vom Eigentümer daher dringend gegen Rückstau gesichert werden. Für den ordnungsgemäßen Zustand, d.h. Herstellung, Erneuerung und Wartung der Hausanschlussleitung ist der Hauseigentümer verantwortlich. Die im öffentlichen Bereich anfallenden Arbeiten müssen bei den Wirtschaftsbetrieben beantragt werden.

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So vermeiden Sie Schäden durch Rückstau:

Aus technischer Sicht ist der beste Schutz gegen Rückstau durch eine automatisch arbeitende Hebeanlage (Pumpanlage) zu erreichen. Hierbei müssen sämtliche Entwässerungsgegenstände, die unterhalb der Rückstauebene liegen, über eine Hebeanlage entwässert werden.

Zum Schutz gegen Rückstau dürfen auch Rückstaudoppelverschlüsse und - ventile in unterschiedlichen Ausführungen verwendet werden. Diese bieten jedoch bei weitem nicht die Sicherheit einer automatisch arbeitenden Hebeanlage.


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Wartung und Instandhaltung

Wie jede technische Anlage müssen Entwässerungsanlagen mit allen vorhandenen Schutzeinrichtungen regelmäßig gereinigt und gewartet werden. Nur so kann eine einwandfreie Funktion gewährleistet werden.

Grund- und Drängewasser
Ein weiteres Problem kann durch naturbedingte Schwankungen des Grundwasserstandes oder Drängewasser entstehen (z.B. durch Grundwasseraufstau infolge Hochwassers). Das Wasser kann dann durch nicht ausreichend gesicherte Kellerwände oder durch die Bodenplatte in das Gebäude eindringen. Abhilfemaßnahmen müssen vom Hauseigentümer vorgenommen werden.

Noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Telefon: (0203) 283-3651