Versickerung von Niederschlagswasser
Ausnahme von der Versickerungspflicht
Es kann technische und allgemeine Gründe geben, die gegen eine Versickerung der Niederschlagswässer sprechen.
Dies sind z. B.:
- Hohe Grundwasserstände im Bereich der Baustelle (Gefahr der Bauwerksvernässung)
- Undurchlässige Bodenschichten (toniges, schluffiges Material)
- Altablagerungen, Auffüllungen mit gefährlichen Stoffen oder Stoffen, aus denen Schadstoffe mit dem Wasser ausgewaschen werden können
- Landschaftsschutzzonen
- Trinkwasserschutzzonen
- enge Bebauungen, so dass Mindestabstände nicht eingehalten werden können
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Versickerungsarten
Für die Entsorgung von Niederschlagswasser gibt es folgende Verrieselungs- bzw. Versickerungsarten:
- Muldenversickerung
- Versickerungsbecken
- Flächenversickerung
- Mulden-Rigolenversickerung
- Rigolen und Rohrversickerung
- Schachtversickerung
Die aufgeführte Reihenfolge ist mit Absicht so gewählt, damit die aus der Luft und über den Dächern aus- bzw. abgespülten staubförmigen Schadstoffe nicht direkt in das Grundwasser gelangen können.
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Bemessungsgrundlagen
Die Bemessung der jeweiligen Versickerungsanlage ist gemäß dem Arbeitsblatt A 138 der DWA* vorzunehmen.
*Arbeitsblatt DWA -A 138
Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser, Din A4,
ISBN 3-937758-66-6
Zwingend erforderlich bei der Versickerung von Niederschlagswasser ist die Befreiung von der Abwasserüberlassungspflicht für Niederschlagswasser.
Diese muss bei den Wirtschaftsbetrieben Duisburg - AöR beantragt werden. Für die Prüfung und Bearbeitung der Antragsunterlagen fallen je nach tatsächlichem Zeitaufwand Gebühren in Höhe von mindestens 50,- €, maximal jedoch 200,- € an.
Bei der Versickerung über einen Sickerschacht oder eine Rigole muss gemäß § 53 (3a) Landeswassergesetz zusätzlich bei der Unteren Wasserbehörde im Amt für Umwelt und Grün eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragt werden.
Weitere Infos im WWW:
Weitere Informationen zum Herunterladen:
- Formular zur Befreiung von der Abwasserüberlassungspflicht
(PDF-Datei / 192,66 KB)

