Abwassergebühr

Die Abwassergebühren werden getrennt nach Niederschlagswasser und Schmutzwasser berechnet.

Niederschlagswasser

Niederschlagswasser wird von Hausdächern, Garagenauffahrten, gepflasterten Höfen, Straßen usw. in ganz unterschiedlichem Maß in das Kanalnetz eingeleitet. Die dabei entstehenden Kosten für die Ableitung und Klärung des Niederschlagswassers machen einen großen Anteil der Gesamtkosten für die Abwasserbeseitigung aus, z.B. durch teure Regenrückhaltebecken oder größere Kanalquerschnitte. Diese Kosten stehen mit dem Trinkwasserverbrauch in keinem ursächlichen Zusammenhang.

Die Niederschlagswassergebühr wird nach der Größe der befestigten oder versiegelten Fläche eines jeden Grundstücks ermittelt, von der Niederschlagswasser in die Kanalisation abgeleitet wird. Der Betrag liegt bei 0,88 € pro Quadratmeter und Jahr. Er setzt sich aus der Benutzungsgebühr und der Abwasserabgabengebühr zusammen. Eine Befreiung von dieser Gebühr ist nur möglich, wenn bestehende Anforderungen erfüllt werden.


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Schmutzwasser

Die Schmutzwassergebühr wird nach der Menge des bezogenen Frischwassers berechnet. Die Abrechnung erfolgt über den Frischwasserzähler.

Der Gebührensatz für die Entsorgung eines Kubikmeters Schmutzwasser liegt bei 2,12 €. Dieser setzt sich aus der Benutzungsgebühr und der Abwasserabgabengebühr zusammen. In diesen Kosten ist also die Nutzung des Kanalnetzes und die Klärung des Abwassers enthalten.

Die Schmutzwassergebühr wird weiterhin über die Stadtwerke Duisburg AG abgerechnet.


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Abschaffung des Widerspruchsverfahren betrifft auch Wirtschaftsbetriebe Duisburg

Der Landtag NRW hat am 19. September 2007 beschlossen, das Widerspruchsverfahren, wie bereits in mehreren Bundesländern praktiziert, auch in NRW in weiten Teilen abzuschaffen. Die Neuregelung trat zum 01. November 2007 in Kraft.

Auch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg sind von dieser Änderung, vor allem im Bereich der Gebührenerhebung betroffen. Konsequenz der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens ist, dass für die ab dem 01. November 2007 erlassenen Gebührenbescheide nur noch der Klageweg beschritten werden kann.

Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg wollen als kundenorientiertes Unternehmen den Kundinnen und Kunden entgegenkommen:

Um unseren Kunden bei Feststellung eines aus ihrer Sicht inhaltlich fehlerhaften Bescheides unterstützen zu können, bitten wir diese, sich bei Klärungsbedarf umgehend nach Erhalt des Bescheides bei den Wirtschaftsbetrieben Duisburg zu melden.

Die Wirtschaftsbetriebe werden falls notwendig dann zeitnah einen korrigierten Zweitbescheid erlassen.

Auf diese Weise kann ein für beide Seiten kosten- und zeitintensives Klageverfahren vermieden und ein sehr kundenfreundliches Verfahren genutzt werden.


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Spartipp Abwasser

Wenn Sie einen Garten haben und Frischwasser zum Gießen verwenden, können Sie Abwassergebühren sparen, wenn Sie für die Gartenbewässerung einen Zwischenzähler installieren und diesen von uns verplomben lassen. Weitere Infos erhalten Sie unter der Telefonnummer
(0203) 283-4498.