Informationen zum Elektro- und Elektronikgesetz

LogoElektrogesetz

Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz dürfen Klein-Elektrogeräte nicht mehr in die Hausmüllbehälter gegeben werden.

Natürlich können Elektro-Kleingeräte und auch Elektro-Großgeräte auf allen Recyclinghöfen abgegeben werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Sperrgutabfuhr die Geräte zur Abholung anzumelden.

Elektro-Kleingeräte, wie z.B. Föhn, Wecker/Uhren, Mobiltelefone und (schnurlose) Telefone können auch am Schadstoffmobil abgegeben werden.

Alle neuen Elektro- und Elektronikgeräte, die nicht mehr über den Hausmüll sondern getrennt entsorgt werden, sind mit diesem Symbol gekennzeichnet.

Die Geräte werden zur getrennten Sammlung, Verwertung und Entsorgung in fünf Fraktionen unterteilt:

Fraktion 1:
Haushaltsgroßgeräte wie z.B. Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen und Herde

Fraktion 2:
Kühlgeräte wie z.B. Kühlschränke und Gefrierschränke

Fraktion 3:
Bildschirmgeräte und Geräte der Informations- und Unterhaltungselekronik wie z.B. Fernseher, Monitore, Drucker und Videorekorder

Fraktion 4:
Gasentladungslampen wie z.B. Leuchtstoffröhren

Fraktion 5:
Haushaltskleingeräte wie z.B. Rasierer, Fön sowie Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Spielzeug, Medizinprodukte und Überwachungs- und Kontrollinstrumente