Sperrgut

Sperrgut aus Haushalten wird kostenlos nach vorheriger Terminvereinbarung abgeholt.

Teilen Sie uns einfach mit, was wir bei Ihnen abholen sollen. Stellen Sie Ihr Sperrgut bitte am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr am Straßenrand bereit.

Elektro-/ Metallgegenstände und Altholz bitte etwas separat stellen, da die Abholung durch gesonderte Fahrzeuge erfolgt.

Telefon: (0203) 283 - 5000 oder nutzen Sie unser Formular "Sperrgut-Abholung" unten auf der Seite.

Bitte beachten Sie, dass Sperrgut aus Gewerbebetrieben kostenpflichtig ist.

Sperrgut-Express-Service

Auf Wunsch holen wir Ihr Sperrgut, das bis 12.00 Uhr telefonisch oder persönlich bei den Wirtschaftsbetrieben angemeldet wird, gegen eine Gebühr von 30,- € bereits am nachfolgenden Tag ab (Sperrgut-Express-Stufe 1).
Die Express-Termine werden nur von montags bis freitags vergeben. Samstag wird kein Express-Service gefahren.
In Spitzenzeiten kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass kein Express-Termin zur Verfügung steht. 

Sperrgut , das bis 10.00 Uhr angemeldet wird, wird gegen eine Gebühr von 60,- € noch am gleichen Tag abgeholt (Sperrgut-Express-Stufe 2).

Heraustrage-Service

Vom Sessel bis zur Haushaltsauflösung , für 50,- € je angefangene halbe Stunde tragen wir (2 - 3 Mitarbeiter) Ihr Sperrgut aus Ihrer Wohnung.
Falls bei Haushaltsauflösungen andere Abfälle als Sperrgut mitgenommen werden sollen, werden diese gesondert berechnet.

Was wird kostenlos abgeholt?

  • alte Möbel (Tisch, Bett, Schrank, ect.)
  • Blumenkästen (kein Asbestzement)
  • Fußleisten
  • Teppiche
  • Küchengeräte (Herd, Kühlschrank, Staubsauger, Waschmaschine, etc.)
  • Metall (z.B. Fahrräder)
  • Radiatoren
  • Spiegel
  • Unterhaltungselektronik (Fernseher, Radio, PC, Drucker usw.) 

Was kostenpflichtig abgeholt wird:

  • Bauabfälle, wie z.B. Fenster, Türen, Rollladen, Wannen, Bretter, Waschbecken, Toilettenbecken usw.
  • Hausmüll
  • Tapeten
  • Laminat
  • Grünschnitt
  • Wand-, Boden- und Deckenverkleidungen
  • Bauholz

Das wird nicht abgeholt:

  • Bauschutt
  • Teile von Autos und Motorrädern
  • Schadstoffe (z.B. Behälter mit Farbresten)

Diese Gegenstände können (zum Teil kostenpflichtig) bei allen Recyclinghöfen der Wirtschaftsbetriebe abgegeben werden (außer Teile von Autos und Motorrädern).