Abfallgebühren und Behälter
- Abfallentsorgungsgebührenübersicht 2012
- Gebührenübersicht Biotonne
- Fälligkeit der Abfallentsorgungsgebühren
- Neuaufstellung/ Umbestellung von Restmüllbehältern und Biotonnen
- Standplatzanforderungen
- Servicetypen
- Abschaffung des Widerspruchsverfahren betrifft auch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg
- Größen der Abfallbehälter mit Abmessungen
Abfallentsorgungsgebührenübersicht 2012
| Grundgebühr pro Haushalt oder Nutzungseinheit | 46,92 € | |||||
| wöchentliche Leerung | vierzehntägliche Leerung | |||||
| Tonnen- | ohne | Service | Service | ohne | Service | Service |
| größe | Service | normal | erhöht | Service | normal | erhöht |
| 40 l | 107,64 € | 148,60 € | 180,12 € | 53,80 € | 74,28 € | 90,04 € |
| 60 l | 161,44 € | 202,40 € | 233,92 € | 80,72 € | 101,20 € | 116,96 € |
| 80 l | 215,28 € | 256,24 € | 287,76 € | 107,64 € | 128,12 € | 143,88 € |
| 120 l | 322,92 € | 363,88 € | 395,40 € | 161,44 € | 181,92 € | 197,68 € |
| 240 l | 645,88 € | 698,64 € | 739,16 € | 322,92 € | 349,28 € | 369,56 € |
| 660 l | 1.844,72 € | 922,36 € | ||||
| 770 l | 2.140,76 € | 1.070,36 € | ||||
| 1.100 l | 3.038,20 € | 1.519,08 € | ||||
| 2.200 l | 5.920,84 € | 2.960,40 € | ||||
| 4.600 l | 12.379,96 € | 6.189,96 € | ||||
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Gebührenübersicht Biotonne
| Volumen | Jahresbehälter | Gartensaisonbehälter |
| Leerung ganzes Jahr | Leerung April - Dezember | |
| 80 l | 74,- € | 55,50 € |
| 120 l | 98,- € | 73,50 € |
| 240 l | 166,- € | 124,50 € |
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Fälligkeit der Abfallentsorgungsgebühren
Auf Antrag des Gebührenpflichtigen kann die Benutzungsgebühr eines jeden Jahres in einem Jahresbetrag entrichtet werden, sofern der Antrag bis zum 30.09. des vorhergehenden Kalenderjahres gestellt wurde.
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Neuaufstellung/ Umbestellung von Restmüllbehältern und Biotonnen
Eine Umbestellung der Restmüllbehälter und der Biotonne kann monatlich vom Eigentümer veranlasst werden. Der Antrag muss schriftlich oder persönlich mindestens vierzehn Tage vor Monatsende bei den Wirtschaftsbetrieben eingereicht werden.
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Schifferstr. 190
47059 Duisburg
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Standplatzanforderungen
Die Standplätze der Abfallbehälter müssen über eine ordnungsgemäße Zuwegung verfügen, d.h. bei Rolltonnen mindestens eine Breite von 1,20 m und bei Abfallgroßbehältern mindestens eine Breite von 1,50 m aufweisen.
Stellplätze und Transportwege müssen mit einem harten, dauerhaften und leicht zu reinigenden Bodenbelag versehen sein, der das Absetzen und Abrollen der Abfallbehälter ohne Beschädigung aushält.
Weitere Informationen über den Stellplatz des Abfallbehälters oder zur Abfallentsorgung in Duisburg können Sie der Abfallentsorgungssatzung entnehmen.
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Servicetypen
Servicetyp 1: normaler Aufwand
- ebenerdiger Standplatz
- Transportweg zur öffentlichen Straße: max. 25 m
- bei Tonnenschränken: Unterkante max. 5 cm über Transportweg, unverschlossen
- Stellplätze in Kellern mit einer Hebebühne, die einen Motorantrieb hat und deren Bodenfläche in hochgefahrenem Zustand mit dem weiteren Transportweg in gleicher Höhe liegt, sind nur zugelassen für Abfallbehälter mit höchstens 120 l Volumen
Servicetyp 2: erhöhter Aufwand
- Transportweg bis zur öffentlichen Straße: über 25 m
- Kellerstandplatz mit handbetriebenem Aufzug
- Kellerstandplatz mit maschinell betriebenen Aufzug, wenn der weitere Transportweg nicht in gleicher Höhe liegt
- Standplatz in nicht direkt zugängigen Innenhöfen, Transport durch Flure
- Standplatz im Keller, Transport über Kellertreppe
Bei Kellerstandplätzen und wo der Transport von Abfallbehältern über Stufen erfolgen muss, werden nur Rolltonnen bis 80 l aufgestellt.
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Abschaffung des Widerspruchsverfahren betrifft auch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg
Der Landtag NRW hat am 19. September 2007 beschlossen, das Widerspruchsverfahren, wie bereits in mehreren Bundesländern praktiziert, auch in NRW in weiten Teilen abzuschaffen. Die Neuregelung trat zum 01. November 2007 in Kraft.
Auch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg sind von dieser Änderung, vor allem im Bereich der Gebührenerhebung betroffen. Konsequenz der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens ist, dass für die ab dem 01. November 2007 erlassenen Gebührenbescheide nur noch der Klageweg beschritten werden kann.
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg wollen als kundenorientiertes Unternehmen den Kundinnen und Kunden entgegenkommen:
Um unseren Kunden bei Feststellung eines aus ihrer Sicht inhaltlich fehlerhaften Bescheides unterstützen zu können, bitten wir diese, sich bei Klärungsbedarf umgehend nach Erhalt des Bescheides bei den Wirtschaftsbetrieben Duisburg zu melden.
Die Wirtschaftsbetriebe werden falls notwendig dann zeitnah einen korrigierten Zweitbescheid erlassen.
Auf diese Weise kann ein für beide Seiten kosten- und zeitintensives Klageverfahren vermieden und ein sehr kundenfreundliches Verfahren genutzt werden.
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Weitere Informationen zum Herunterladen:
- Abfallentsorgungssatzung
(PDF-Datei / 120,43 KB) - Anlage der Abfallentsorgungssatzung
(PDF-Datei / 78,17 KB) - Abfallentsorgungsgebührensatzung
(PDF-Datei / 42,54 KB)

