Dichtheitsprüfung
Für Gebäude in Wasserschutzgebieten, deren Hausentwässerungsanlage vor dem 01.01.1965 bzw. bei industriellen oder gewerblichen Abwasseranlagen vor dem 01.01.1990 fertig gestellt wurde, muss aufgrund einer gesetzlichen Änderung bis zum 31.12.2010 die Dichtheit der privaten Abschnitte der im Erdreich verlegten Abwasserleitungen (insbesondere der Leitungsabschnitt vom Gebäude bis zum Anschluss an den öffentlichen Kanal) nachgewiesen werden.