Ausgedientes Spielzeug können Sie nun auf einem unserer Recyclinghöfe in einen separaten Behälter geben.
Das Spielzeug wird sortiert und aufgearbeitet und an bedürftige Kinder weitergegeben.
Für Wohnungsgesellschaften, Hausverwaltungen
und Privathaushalte.
Gut erhaltene Möbel und Gegenstände werden über einen Möbelscout, das restliche Sperrgut wird von den Wirtschaftsbetrieben abgeholt.
Ausgediente Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren gehören laut Gesetz und der Umwelt zuliebe weder in die Hausmüllbehälter noch in den Glascontainer. Sie müssen getrennt gesammelt und als Sonderabfall bei Recyclinghöfen oder Sammelstellen abgegeben werden.
Für Gebäude in Wasserschutzgebieten, deren Hausentwässerungsanlage vor dem 01.01.1965 bzw. bei industriellen oder gewerblichen Abwasseranlagen vor dem 01.01.1990 fertig gestellt wurde, muss aufgrund einer gesetzlichen Änderung bis zum 31.12.2010 die Dichtheit der privaten Abschnitte der im Erdreich verlegten Abwasserleitungen (insbesondere der Leitungsabschnitt vom Gebäude bis zum Anschluss an den öffentlichen Kanal) nachgewiesen werden.