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Amt für Umwelt und Grün
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Trinkwasser - Trinkwasserschutzzonen

Trinkwasserschutzzonen

Trinkwasserschutz
Bild Trinkwasserschutz

In Duisburg gibt es vier Wasserwerke, die Grundwasser und Rheinuferfiltrat fördern, um es dann nach der vorgeschriebenen Aufbereitung nach Trinkwasserverordnung als Trink- und Brauchwasser den Bürgern zur Verfügung zu stellen. 

Zu diesen Wasserwerken gehören:

  • das Wasserwerk Bockum / Wittlaer (Stadtwerke Duisburg AG)
  • das Wasserwerk Mündelheim (Rheinisch Westfälische Wasserwerksgesellschaft)
  • das Wasserwerk Rumeln (Stadtwerke Duisburg AG)
  • und das Wasserwerk Binsheimer Feld (Wasserverbund Niederrhein GmbH)

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Wasserschutzgebiete & Trinkwasserschutzzonen

Alle Wasserwerke haben entsprechende Wasserschutzgebiete, die in Schutzzonen eingeteilt und durch eine Wasserschutzgebietsverordnung besonders geschützt sind. Jedes Wasserschutzgebiet ist wiederum in 3 Schutzzonen aufgeteilt

  • Trinkwasserschutzzone I
  • Trinkwasserschutzzone II
  • und Trinkwasserschutzzone III (evtl. IIIa und IIIb)

In diesen Zonen unterliegen alle Handlungen, die Einfluss auf die Grundwasserqualität haben können, wie z. B. Bauarbeiten, Einbau von Recyclingbaustoffen, Straßen- und Wegebau oder auch gewerbliche Nutzungen, der Genehmigungspflicht oder sind ganz verboten.

Für die Erteilung der entsprechenden Genehmigungen oder Befreiungen von Verboten ist die Untere Wasserbehörde zuständig. Entsprechende Anfragen richten Sie bitte nach vorhergehender Terminabsprache an die Sachbearbeiter.

Hinweis:

Die Wasserschutzzonen für das Wasserwerk Mündelheim sind bislang noch nicht förmlich festgesetzt.