Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben

Bild Abflusslose Grube
Sofern die Schmutzwasserentsorgung nicht über die öffentliche Kanalisation der Stadt Duisburg erfolgen kann, werden private Abwasseranlagen auf dem eigenen Grundstück errichtet.
Diese können sein:
- Abflusslose Gruben
Eine Erlaubnis nach Wasserrecht muss hierfür ausserhalb einer Trinkwasserschutzzone nicht beantragt werden. Diese Gruben bedürfen nur einer baurechtlichen Zulassung. Innerhalb einer Trinkwasserschutzzone ist jedoch eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Hierbei ist die jeweilige Schutzzonen-Verordnung zu beachten. - Kleinkläranlagen
Kleinkläranlagen, die das Abwasser im Anschluss an die Behandlung auf dem Grundstück versickern, z. B.:
- vollbiologische Tropfkörperanlage
- Pflanzenkläranlage
- Dreikammersystem mit Untergrundverrieselung und
andere.
Derartige Anlagen bedürfen einer vorherigen wasserrechtlichen Erlaubnis, die bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen ist.
Weitere Informationen zum Herunterladen:
- Allgemeine Informationen zu Kleinkläranlagen
(PDF-Datei / 10,9 KB) - Antrag für das Einleiten von gereinigtem Abwasser in den Untergrund
(PDF-Datei / 16,92 KB)


