Indirekteinleitungen

Kläranlage
Bild Kläranlage

Bei Indirekteinleitungen handelt es sich um genehmigungspflichtige Abwassereinleitungen in den öffentlichen Kanal.

Das Abwasser aus gewerblichen Produktionsprozessen kann nicht immer direkt dem öffentlichen Kanal zugeführt werden. Bestimmte gefährliche Inhaltsstoffe können von der Kläranlage nicht zurückgehalten werden und würden in die Flüsse gelangen.

Für diese produktionsabhängigen Verunreinigungen muss der Gewerbebetrieb vor der Einleitung seiner Abwässer in den Kanal eine spezielle Abwasserbehandlung durchführen. Die Beispiele:

  • Neutralisation
  • Leichtflüssigkeitsabscheidung
  • Filtration
  • Oxidation
  • Fällung, Flockung

Die Errichtung einer solchen Anlage bedarf einer vorherigen Genehmigung, die bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen ist.

  • Notwendige Antragsunterlagen: Je nach Art der Herkunft des Abwassers unterschiedliche Antragsunterlagen.
  • Antrags- bzw. Bearbeitungsfristen: In Abhänigkeit vom Prüfungsumfang 14 Tage bis 3 Monate.
  • Gebühren bzw. Kosten: Mindestgebühr 100,- € (abhänig von der Einleitungsmenge)