Neue Prüfpflicht für viele Tankanlagen
Am 10.06.2004 ist die neue "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe" in Kraft getreten. Diese Vorschrift regelt den Umgang mit sogenannten "wassergefährdenden Stoffen" wie Heizöl, Kraftstoffen und sonstigen Chemikalien.
Neben der Veränderung vieler Einzelvorschriften ist nun auch die Verantwortung jedes einzelnen Betreibers stärker verankert worden.
Wichtigste Neuerung

Wichtigste Neuerung ist in diesem Zusammenhang die Herabsetzung der Untergrenze für prüfpflichtige oberirdische Behälter von 40.000 Liter auf mehr als 10.000 Liter. Diese Behälter müssen nun regelmäßig alle fünf Jahre von Sachverständigen geprüft werden.
In Trinkwasserschutzzonen gilt weiterhin die Prüfpflicht für oberirdische Heizölbehälter von mehr als 5.000 Liter. Für Dieselkraftstoff und andere wassergefährdende Stoffe gilt die Grenze von mehr als 1.000 Liter.
Da der Einbau der durch die neue Verordnung prüfpflichtig gewordenen Anlagen in der Vergangenheit nicht angezeigt werden musste, ist ihre genaue Zahl unbekannt. Das Amt für Umwelt und Grün rechnet für Duisburg aber durchaus mit 5.000 weiteren Anlagen. Gleichzeitig müssen nun alle Anlagen von mehr als 1.000 Liter der Unteren Wasserbehörde angezeigt werden.
Die Betreiber müssen diese Anlagen bis spätestens zum 31.12.2006 erstmalig prüfen lassen, andernfalls droht ein Bußgeld bis 10.000 Euro. Unterirdische Anlagen sind auch weiterhin, unabhängig von ihrer Größe, prüfpflichtig.
Für nähere Auskünfte stehen die Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde gern zur Verfügung. Ein Flyer mit Informationen ob, wann und in welcher Form Sie die Tankanlagen überprüfen lassen müssen und die Liste der Sachverständigen stehen Ihnen hier zum downloaden zur Verfügung.
Weitere Infos im WWW:
Weitere Informationen zum Herunterladen:
- Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern - Antiheberventil
(PDF-Datei / 64,6 KB) - Info-Flyer Heizöltank
(PDF-Datei / 50,55 KB)


