Hausanschrift

Amt für Umwelt und Grün
31-1 Abteilung Umweltschutz
Friedrich-Wilhelm-Straße 96
47051 Duisburg

Kontakt

Herr Peter Bettels
Telefon: 0203-283 3209
Telefax: 0203-283 5783

_______________________

Herr Udo Peters
Telefon: 0203-283 2797
Telefax: 0203-283 5783

E-Mail Kontakt

Kontaktformular

Grundwasserbrunnen / Grundwasserhaltung / Wärmepumpen

Die private oder gewerbliche Förderung von Grundwasser auf dem eigenen Grundstück kann den verschiedensten Zwecken dienen, zum Beispiel:

  • Gartenberegnung
  • Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen,
  • Brauchwassergewinnung,
  • Trinkwasserversorgung,
  • Betrieb einer Wärmepumpe,
  • Grundwasserabsenkung im Rahmen von Baumaßnahmen.

Grundwasser
Bild Grundwasser

Weil Grundwasser als menschliche Lebensgrundlage aber nicht unnötig verschwendet oder in seiner Eigenschaft nachteilig verändert werden soll, sind alle diese sogenannten "Gewässerbenutzungen" (Grundwasser gilt rechtlich ebenso als Gewässer wie z. B. ein Bach oder ein See) prinzipiell nur zulässig, wenn sie (nach Antragstellung) erlaubt worden ist.

Bis auf wenige Ausnahmen bedürfen solche Entnahmen der wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde der Stadt Duisburg. Wird kein Fachplaner mit dem Bau der Entnahmeanlagen und der zugehörigen Antragstellung beauftragt, empfiehlt es sich zur Vermeidung unnötiger Kosten, vor Antragstellung Kontakt mit der Unteren Wasserbehörde aufzunehmen.

Hier kann eine ausführliche Beratung zu den unterschiedlichen Sachverhalten erfolgen.