Untere Wasserbehörde

Kernpunkt des Schutzes aller Gewässer ist die Erhaltung und die Schaffung sauberen Wassers, das letztendlich für die Trinkwasserversorgung erforderlich ist.
Besonders wichtig ist auch die Grundwassererneuerung, z. B. durch die Versickerung des Niederschlagswassers von Dachflächen in Wohngebieten. Konkret heißt das, jede Gewässerbenutzung, ob Grundwasserförderung durch einen Brunnen, Einleitung von Abwässern in einen Bach oder der Freizeitsport an einem See, ist so behutsam wahrzunehmen, dass eine unnötige Verunreinigung der Gewässer verhindert wird.
Dafür macht die Untere Wasserbehörde Vorgaben. So sind z. B.:
- Abwässer, insbesondere größerer Unternehmen, nach dem Stand der Technik vorzureinigen, bevor sie über die Kanalisation in die Kläranlage und dann in die fließenden Gewässer gelangen.
- Tankanlagen sind so auszustatten und zu betreiben, dass von ihnen keine Grundwasserverunreinigungen ausgehen. Auch sogenannte Tropfleckagen können erhebliche Gewässerverunreinigungen darstellen.
Für Fragen rund ums Wasser stehen Ihnen die Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde sowie der Oberen Wasserbehörde (Bez.-Reg. Düsseldorf) und der Obersten Wasserbehörde (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz -MUNLV- Düsseldorf) zur Verfügung.

