Wasser

Die Erde besteht zu 70 % aus Wasser, der Mensch ist zu 70 % Wasser und Wasser macht auch zu 70% das Hauptnahrungsmittel des Menschen aus. Ohne Wasser ist also kein Leben möglich. Entsprechend hat der Gesetzgeber dem Schutz des Wassers so viel Bedeutung beigemessen, dass er ein eigenständiges Rechtsgebiet im Rahmen des öffentlichen Rechts geschaffen hat: das Wasserrecht

Unter das Wasserrecht fallen alle Fließgewässer (Flüsse und Bäche), aber auch stehende Gewässer wie Seen und Teiche. Ein wesentlicher Teil der Vorschriften des Wasserrechts bezieht sich auf das Grundwasser.

Der Schutz vor Verunreinigung jeglichen Wassers ist die wichtigste und umfassendste Aufgabe des Wasserechts. Sauberes Wasser ist z. B. für die Trinkwassergewinnung erforderlich. Daher hat die Reinhaltung des Wassers, besonders des Grundwassers, absoluten Vorrang vor sonstigen Belangen.

Die Aufgaben in dem Bereich Wasserschutz werden bei der Stdt Duisburg durch folgende Stellen wahrgenommen: