Ausnahmegenehmigung für Nachtarbeiten

Informationen rund um dieses Thema sind in einem Informationsblatt für Sie zusammengestellt. Dies können Sie hier anschauen oder Sie wählen in den oben angegebenen Zeiten die Hotline der Unteren Immissionsschutzbehörde.
Den Antrag für eine Ausnahmegenehmigung, zum Download auf diese Seite hinterlegt, senden Sie bitte an die Adresse der Unteren Immissionsschutzbehörde:
Amt für Umwelt und Grün
31-15 Untere Immissionsschutzbehörde
Friedrich-Wilhelm-Straße 96
47051 Duisburg
oder per Fax: 0203 / 283 4643
Weitere Informationen zum Herunterladen:
- Nachtarbeit - Informationsschreiben
(PDF-Datei / 66,85 KB) - Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 9 Landes-Immissionsschutzgesetz (Nachtarbeit)
(PDF-Datei / 44,53 KB)


