Hausanschrift

Amt für Umwelt und Grün
31-1 Abteilung Umweltschutz
Friedrich-Wilhelm-Straße 96
47051 Duisburg

Hotline der Unteren Immissionsschutzbehörde

0203-283 5737

Kontakt

Herr Uwe Mans
Telefon: 0203-283 5735
Telefax: 0203-283 4643

_____________________

Herr Hans Jürgen Zimmermann
Telefon: 0203-283 5739
Telefax: 0203-283 4643

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Immissionsschutz

Immissionsschutz bedeutet, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Grundlage und Instrument ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz mit einer Vielzahl von Rechtsverordnungen. Kurzum: Wenn es raucht, stinkt oder scheppert, ist zu prüfen, ob eine schädliche Umwelteinwirkung nach diesem Gesetz zu befürchten ist.

Untere Immissionsschutzbehörde

Datenkarte
Bild Datenkarte

Aufgabe einer Immissionsschutzbehörde ist es, die Einhaltung von immissionsschutzrechtlichen Vorschriften im Hinblick auf Luftverunreinigungen, Geräusche, Gerüche, Erschütterungen, elektromagnetische Felder, Licht und ähnliche Einwirkungen zu überwachen.

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Informationen rund um die Untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Duisburg

Bild Kraftwerk Walsum
Bild Walsum

Die Stadt Duisburg ist somit für die Genehmigung, Zulassung und Überwachung vieler technischer Anlagen zuständig, die Beeinträchtigungen in Form von Immissionen verursachen können. Betroffen sind besonders Gewerbebetriebe.

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Ausnahmegenehmigung für Nachtarbeiten

Bild Nachtarbeit
Nachtarbeit

Informationen rund um das Thema Nachtarbeit sind für Sie in einem Informationsblatt vorbereitet.

 

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Umweltschutzbehördenstruktur Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz

Zurzeit unterliegen 110 genehmigungsbedürftige Anlagen auf dem Stadtgebiet der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und Überwachung durch die Stadt Duisburg. Die Stadt Duisburg ist darüber hinaus für alle rund 4 500 nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (sog. Kleiner Immissionsschutz) zuständig. mehr....