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Bodenbelastungen in Duisburg

Bodenbelastungskarte

Bodenbelastungen in DuisburgGroßbildansicht
Bodenbelastungen in Duisburg

Als eine der ersten Großstädte hat die Stadt Duisburg frühzeitig aktiv begonnen, flächenhafte schädliche Bodenveränderungen, die durch jahrzehntelange Staubniederschläge und künstliche Auffüllungen entstanden sind, zu untersuchen. Hierzu wurde eine digitale Bodenbelastungskarte (BBK) erstellt. Die Untersuchungen zeigen, dass in Duisburg Prüfwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) u. a. für Arsen, Blei und Cadmium überschritten sind.

Betroffen sind rund 48 % der besiedelten Fläche (knapp 67 km²). Hier besteht ein Gefahrenverdacht für empfindliche Nutzungen wie Wohngebiete, Kinderspielflächen oder Nutzgärten.


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Nutzungs- und Verhaltensempfehlungen

Bereits 2002 hat die Stadt Duisburg wegen der Bodenbelastungen Empfehlungen zum Anbau von Nutzpflanzen und Hinweise für das Verhalten spielender Kinder herausgegeben. Da zu diesem Zeitpunkt nur Bodendaten aus dem Testgebiet im Duisburger Süden bzw. Westen vorlagen, werden in den Empfehlungen insbesondere die betroffenen Stadteile im Duisburger Süden und Westen benannt. Die Empfehlungen gelten aber darüber hinaus auch für das übrige Stadtgebiet. Die Nutzungs- und Verhaltensempfehlungen finden Sie hier als Download.


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Maßnahmen- und Bewertungskonzept

Als Lösung für das Problem der flächenhaften Bodenbelastungen hat die Stadt ein Maßnahmen- und Bewertungskonzept erstellen lassen. Damit ist es nun möglich, die Bereiche mit Gefährdungspotential durch Bodenbelastungen genauer einzugrenzen, die sogenannten Belastungsgebiete, insgesamt ca. 22,18 km². In diesen Belastungsgebieten sind Sanierungsmaßnahmen oder Einschränkungen in der Bodennutzung erforderlich. Je nach Höhe der Belastungen werden weiche oder harte Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Beispiele für weiche Maßnahmen wären Einschränkungen beim Gemüseanbau oder eine Verdichtung der Rasendecke; Beispiele für harte Maßnahmen wären das Verbot von Gemüseanbau oder ein Bodenaustausch.


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Bodenschutzgebiet

Um den Umgang mit den Bodenbelastungen in Duisburg in allen betroffenen Teilen der Stadt regeln zu können, ist die Festlegung eines Bodenschutzgebietes vorgesehen. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet das Landesbodenschutzgesetz NRW. Innerhalb des Bodenschutzgebietes werden je nach Höhe der Belastungen Zonen festgelegt, in denen dann bestimmte Regeln zum Umgang mit Boden gelten, beispielsweise Einschränkungen beim Gemüseanbau, Vorgaben zur Bodenqualität bei der Neuanlage von Gärten bis hin zur Duldung von Sanierungsmaßnahmen. Ein Entwurf für ein Bodenschutzgebiet wird in den kommenden Monaten von der Verwaltung erarbeitet und in einem öffentlichen Beteiligungsverfahren können alle Betroffenen dann Stellungnahmen dazu abgeben. Die Erstellung des Entwurfes wird wegen der Größe des betroffenen Gebietes (67 km²) einige Zeit in Anspruch nehmen. Weitere Informationen zum Thema können Sie der Beschlussvorlage DS 12-0853 entnehmen

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Sanierungsuntersuchungen in Wanheim-Angerhausen

Von hohen Bodenbelastungen ist insbesondere der Stadtteil Wanheim-Angerhausen betroffen. Hier werden voraussichtlich harte Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Derzeit findet eine Sanierungsuntersuchung in allen Privatgärten statt. Ziel ist es, für jedes Grundstück die tatsächliche Bodenbelastung festzustellen und geeignete Sanierungsmaßnahmen zu finden.

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Kleingartenanlagen "Ährenfeld" und "Feierabend": Einschränkungen und Empfehlung für die Gartennutzung

Nachdem die Stadt seit 2002 in ganz Duisburg Kinderspielflächen untersucht und teilweise saniert hat, wurden danach als weitere empfindliche Nutzungsform Kleingartenanlagen untersucht. Bei den meisten untersuchten Kleingartenanlagen wurden keine sanierungsbedürftigen Bodenbelastungen festgestellt, anders bei den beiden Kleingartenanlagen "Ährenfeld" und "Feierabend" in Angerhausen. Die jüngst vorgelegten Untersuchungsergebnisse zeigen, dass bei kleingärtnerischer Nutzung langfristig Gefährdungen für die menschliche Gesundheit nicht ausgeschlossen werden können. Die Stadt hat daher speziell für die beiden Kleingartenanlagen Nutzungseinschränkungen und Empfehlungen, die als Übergangslösung bis zur Umsetzung von nachhaltigen Maßnahmen zu beachten sind, ausgesprochen. Den Flyer, der an die betroffenen Kleingärtner verteilt wurde, finden Sie unten zum Download.  Mögliche nachhaltige Maßnahmen werden gemeinsam mit dem Kleingartenverband erarbeitet; die Planung wird wegen der Größe der Anlagen einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Maßnahmen sollen sicherstellen, dass bei der Nutzung der Gärten keine gesundheitlich bedenklichen Mengen an Schadstoffen von den Nutzerinnen und Nutzern aufgenommen werden.


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FAQ zur Bodenbelastung in Duisburg

Mehr Informationen zur Bodenbelastung in Duisburg finden Sie unter FAQ zum Thema Bodenbelastungen.