Transportgenehmigung - Antragsformulare
Informationen zum Antragsverfahren nach Transportgenehmigungsverordnung

Die Genehmigungspflicht entfällt auch für als Einsammler und Beförderer zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, nachdem sie dies der zuständigen Behörde angezeigt haben. Dagegen sind Transportgenehmigungen nicht übertragbar.
Beauftragt ein Beförderer einen Subunternehmer, so muss auch dieser eine Transportgenehmigung haben oder Entsorgungsfachbetrieb sein. Die nach dem KrW-/AbfG erteilten Genehmigungen haben den Charakter einer Lizenz und gelten grundsätzlich bundesweit und für alle Abfallarten.
Die Genehmigung kann jedoch auch beschränkt auf bestimmte Abfallarten oder Einsammlungsgebiete beantragt werden.
Zuständig für die Erteilung der Genehmigung innerhalb der BRD ist die Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich das beantragende Unternehmen seinen Hauptsitz hat.
Prüfungsgegenstand im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind Zuverlässigkeit sowie die Fachkunde des Antragstellers.
Einzelheiten des Genehmigungsverfahrens sind in der TgV geregelt.
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Abfallvermittlung (Makler)- Informationen zum Antragsverfahren
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Detailierte Informationen zu den jeweiligen Antragsverfahren und zu den Gebühren
Detailierte Informationen zu den jeweiligen Antragsverfahren und zu den Gebühren stehen in den folgenden Downloads zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister von den jeweiligen Einwohnermeldeämtern (nach Wohnsitz) direkt an folgende Adresse zu senden sind:
Stadt Duisburg
Amt für Umwelt und Grün
Untere Abfallwirtschaftsbehörde
47049 Duisburg
Weitere Informationen zum Herunterladen:
- TG Antrag Formular
(PDF-Datei / 212,07 KB) - TG Antrag Formular (Ergänzung)
(PDF-Datei / 104,3 KB) - TG Antrag (Checkliste)
(PDF-Datei / 52,29 KB) - Makler Antrag
(PDF-Datei / 55,19 KB) - Makler weitere Antragsunterlagen
(PDF-Datei / 63,53 KB)


