Hausanschrift

Amt für Umwelt und Grün
31-1 Abteilung Umweltschutz
Friedrich-Wilhelm-Straße 96
47051 Duisburg

Kontakt

Frau Manuela Radtke
Telefon: 0203-283 3546
Telefax: 0203-283 4643

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Herr Dirk Bernsee
Telefon: 0203-283 3593
Telefax: 0203-283 4643

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Erzeugernummer, Vergabe und Auskunft

Die Erzeugernummer ist neunstellig und besteht in Duisburg aus der Kennung "E112" und einer 5-stelligen laufenden Nummer. Die Erzeugernummer ist einer Betriebsstätte zugeordnet und bei der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde zu beantragen. Die Beantragung erfolgt formlos: Einfach nur ein Fax an 0203/283-4643 unter Angabe der Anschrift und Art der Abfälle.

Nachweisführung über die Entsorgung von gefährlichen Abfällen

Bild BegleitscheinGroßbildansicht
Begleitschein

Jeder Abfallerzeuger ist nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zur ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung oder gemeinwohlverträglichen Beseitigung seiner Abfälle verpflichtet.

Private Abfallerzeuger (Haushaltungen) müssen ihre Abfälle dem öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger (für Duisburg die Wirtschaftsbetriebe Duisburg) überlassen, soweit diese nicht ausdrücklich von der Regelentsorgung ausgenommen sind. Diese Überlassungspflicht gilt auch für hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, die nicht verwertet werden können.

Gewerbliche Abfallerzeuger, bei denen jährlich mehr als 2000 kg gefährliche Abfälle anfallen, müssen Entsorgungsnachweise (Vorabkontrolle) und Begleitscheine oder Übernahmescheine (Verbleibskontrolle) führen. Dafür ist eine Erzeugernummer erforderlich, die den Abfallerzeuger eindeutig identifiziert und auf den Entsorgungsnachweisen, Begleitscheinen und Übernahmescheinen eingetragen wird.

Die vorgenannten Nachweise sind spätestens zum 01.02.2011 elektronisch in einem Register zu führen und von den Abfallbeteiligten elektronisch zu signieren.