Untere Abfallwirtschaftsbehörde
Als Untere Abfallwirtschaftsbehörde ist das Amt für Umwelt und Grün auch zuständig für:
- Überwachung industrieller und gewerblicher Abfallentsorgung
- Ausstellen von Transportgenehmigungen und Genehmigungen für Vermittlungsgeschäfte
- Prüfung von Entsorgungsnachweisen/Begleitscheinen
- Überwachung und Genehmigung von Deponien (DK 0 und DK I)
- Überwachung des Aufbringens vom Klärschlamm und Kompost
- Beratung industrieller und gewerblicher Betriebe in abfallwirtschaftlichen Fragen
- Vergabe von Erzeugernummern
- Beseitigung abfallrechtlicher Missstände
- Überwachung der Handhabung und der Entsorgung von Gefahrstoffen und Chemikalien
Abfallwirtschaft Aktuell

Informationen zu aktuellen Themen der Abfallwirtschaft wie z. B. Entsorgung von Altfahrzeugen, Dosenpfand, Rücknahme von Elektogeräten, Änderungen und Vereinfachungen der abfallrechtlichen Überwachung
mehr....
Abfallrechliche Überwachung

Abfälle werden dem EG-Recht folgend nur noch in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle unterteilt. Ab dem 01.02.2007 heißen besonders "überwachungsbedürftige Abfälle" "gefährliche Abfälle"; die Kategorien der "überwachungsbedürftigen Abfälle" und der "nicht überwachungsbedürftigen Abfälle" werden in die einheitliche Kategorie der "nicht gefährlichen Abfälle" überführt. mehr....
Erzeugernummer, Vergabe und Auskunft

Die Erzeugernummer ist neunstellig und besteht in Duisburg aus der Kennung "E112" und einer 5-stelligen laufenden Nummer. Die Erzeugernummer ist einer Betriebsstätte zugeordnet und bei der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde zu beantragen. Die Beantragung erfolgt formlos: Einfach nur ein Fax an 0203 283-4643 unter Angabe der Anschrift und Art der Abfälle.
mehr....
Transportgenehmigung - Antragsformulare

Hier erhalten Sie Informationen zum:
- Antragsverfahren nach TgV
- Abfallvermittlung (Makler)
- und zu den jeweiligen Antragsverfahren und zu den Gebühren
mehr....
Überwachung chemikalienrechtlicher Vorschriften

Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Stoffe oder Zubereitungen in den Verkehr bringt, die nach der Gefahrstoffverordnung mit den Gefahrensymbolen T (giftig) oder T+ (sehr giftig) zu kennzeichnen sind, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
mehr....

