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Amt für Umwelt und Grün
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Herr Hermann-Josef Heyers
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Bildnachweis

1. Landmarke Angerpark © Heike Mutter und Ulrich Genth, "Tiger & Turtle - Magic Mountain", Kulturhauptstadtbüro Duisburg 2010
2. Schrägaufnahme Deponie MHD mit Oberflächenabdichtung, Stadt Duisburg, 2007

Abfall

Unter Abfall versteht man nicht mehr benötigte Überreste im festen Zustand, was Flüssigkeiten und Gase in Behältern einschließt. Chemische Rückstände werden auch als Abfallstoffe bezeichnet.
Abfall kann man auch als falsches Material, zur falschen Zeit, am falschen Ort bezeichnen. Deshalb wird auch hierfür oft die Bezeichnung Wertstoff verwendet.
Die neuere europäische Gesetzgebung hat die Zielhierarchie der Abfallwirtschaft neu definiert (2008/98/EG). Die Abfallhierarchie sieht demnach wie folgt aus:

1. Vermeidung
2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
3. Recycling
4. sonstige Verwertung (z. B. energetische Verwertung)
5. Beseitigung

Grundsätzlich sind Abfälle in erster Linie zu vermeiden, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit und in zweiter Linie stofflich zu verwerten oder zur Gewinnung von Energie zu nutzen (energetische Verwertung).
Die Abfallwirtschaft umfasst das Bereitstellen, Überlassen, Sammeln, Einsammeln, Befördern, Lagern und Behandeln von Abfällen.