Die Wohnungsübergabe

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Quelle: pixelio, Ernst Rose

Bei der Wohnungsübergabe erhälst du vom Vormieter die Schlüssel der Wohnung.

Um gegebenenfalls spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden solltest du ein Protokoll über die Übergabe führen und es von allen unterschreiben lassen. In der Regel wird dies vom Vermieter organisiert. Ein Muster für ein Übergabeprotokoll findest du hier:


Wichtig ist, dass du eventuelle Mängel gleich ansprichst, weil der Vermieter nur dann verpflichtet ist, sie zu beheben.
Du solltest dir hierzu die Regelungen im Mietvertrag sehr genau anschauen.
Mängel, die in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters fallen, sind von ihm zu beheben. Achte im Mietvertrag auf Klauseln wie:"...vom Mieter Instand zu halten und Instand zu setzen". Beispiele hierfür sind: Fenster, Türen und deren Verschlüsse, Rollläden, Licht- und Klingelanlagen, Haussprechanlagen, Antennendosen, Briefkästen, Wärmemesser, Schlösser, Wasserhähne, Toilettenspüler, Wasch- und Abflussbecken einschließlich der Zu- und Ableitungen, Öfen, Herde, Ventile, Gas- und Elektrogeräte, Badeeinrichtungen und Warmwasserbereitungsanlagen und Glasscheiben. Du musst dringend überprüfen, ob all dies funktionstüchtig ist (Wasserhähne, Toilettenspülung, Heizung)! Das kann dir viel Ärger ersparen.
Außerdem werden bei der Übergabe Strom-, Wasser- und Heizungszähler abgelesen.