Künstler- und Atelierhäuser
Seit mehr als 20 Jahren betreibt die Stadt Duisburg Kultur- und Freizeitzentren sowie Künstler- und Atelierhäuser, die örtlichen Vereinen und freischaffenden Künstlern zur Verfügung gestellt werden. Dieses Engagement in der institutionalisierten Künstlerförderung hat in Nordrhein-Westfalen einen beispielhaften Charakter.
Die Ateliers werden auf Basis von Verträgen vergeben, die die Zahlung der Betriebskosten beinhalten und die Künstler zu einem jährlichen "Tag des offenen Ateliers" verpflichten. Die Verträge gelten für 5 bis maximal 8 Jahre. Zusätzlich bietet die Stadt im begrenzten Umfang Wohnmöglichkeiten in den Künstlerhäusern an, für die ein gesonderter Mietvertrag abgeschlossen werden muss.
Wer einen Raum in einem Kultur- und Freizeitzentrum mieten möchte kann sich an das zuständige Bezirksamt wenden oder sich direkt mit dem Kulturbüro der Stadt in Verbindung setzen.

