Buschstraße / Jägerstraße - Lärmsanierung
Lärmsanierung bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene Schallschutzmaßnahmen zur Lärmbekämpfung. Ziel dieser Lärmsanierung ist die Pegelminderung an dieser Straße um mindestens 2 dB(A).
Kurzbeschreibung der Maßnahme:
In der Lärmaktionsplanung besteht eine Dringlichkeitsstufe
für diese Straße. Die Lärmreduzierung beträgt mindestens 3
dB(A).
Die Maßnahme umfasst u. a.:
- Einbau/Austausch des Belages mit speziellen Eigenschaften zum Lärmschutz (LOA) mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen
- Herstellung der Barrierefreiheit an den Einmündungen durch Neubau 2 Minikreisverkehren

