Schutzimpfung gegen die Neue Influenza A (H1N1)

Die Impfung gegen die Neue Influenza ("Schweinegrippe") ist nach wie vor wichtig, da auch nach Überschreiten des Scheitelpunkts einer Welle noch viele Fälle auftreten. Frühere Influenzapandemien sind auch oft in mehreren Wellen aufgetreten. Die Ständige Impfkommission hat die Impfempfehlung inzwischen erweitert und empfiehlt in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der Impfstoffe in zeitlicher Reihenfolge die Impfung aller Indikationsgruppen. Für alle Personen reicht eine einzige Impfung:

Gebühren


DIE IMPFUNG IST KOSTENLOS.

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Impfempfehlung des RKI

Die ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut empfiehlt die Imfpung derzeit vor allem für:

  • Beschäftigte im Gesundheitswesen
  • Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung in Folge eines chronischen Grundleidens
  • Schwangere ab dem 2. Trimenon und Wöchnerinnen

Bitte beachten Sie hierzu auch die Impfhinweise des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).

Die Entscheidung für die Impfung soll auch vor dem Hintergrund dieser Empfehlung stets nach individueller Nutzen-Risikoabwägung getroffen werden.

Eine Hilfe dabei kann die Beratung durch den Arzt Ihres Vertrauens sein oder durch die Impfärzte des Gesundheitsamtes, die Sie von Montags bis Freitags von 08.00 - 11.00 Uhr und zusätzlich Dienstags und Donnerstags von 14.00 - 15.30 Uhr über Call Duisburg unter 94000 erreichen können.


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Impfstoff

Für diese Impfung steht in Duisburg - wie in ganz Nordrhein-Westfalen - der Impfstoff "Pandemrix" der Firma GSK (GlaxoSmithKline) zur Verfügung.


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Impfärzte

Die nachfolgend aufgeführten niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte haben sich bereiterklärt, als Impfpraxis in den eigenen Praxisräumen tätig zu werden. Bitte beachten Sie, dass die Liste der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, die impfen wollen, noch nicht vollständig ist, da noch einige Rückmeldungen von verschiedenen Arztpraxen ausstehen. Eine aktuelle Liste wird regelmäßig auf dieser Seite für Sie bereitgestellt.


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Impfhinweise

Wer geimpft werden möchte, muss

  • sich in einer der Impfpraxen telefonisch verbindlich anmelden
  • den Impfaufklärungsbogen lesen und die Einverständniserklärung unterschreiben
  • die unterschriebene Einverständniserklärung zum Impftermin mitbringen

Aufklärungsbogen und Einverständniserklärung können Sie entweder am Ende dieser Seite herunterladen und ausdrucken oder in den Bürgerservice-Büros der städtischen Bezirksämter erhalten (Adressen siehe linker Kasten).

Bitte beachten Sie, dass die Einverständniserklärung in 2-facher Ausfertigung erforderlich ist.