Bedingungen "Mieter werben Mieter"

Mieter werben Mieter

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Vielleicht sind in Ihrem Wohnhaus oder in Ihrer Nachbarschaft Wohnungen aus unserem Wohnungsbestand zur Neuvermietung vorhanden? Wir würden uns freuen, wenn wir die Hausgemeinschaft auch durch die Vermietung an Verwandte, Bekannte, Freunde oder Kollegen unserer Mieter bereichern könnten!

Wird durch Ihre Empfehlung ein Mietvertrag für eine Wohnung abgeschlossen, erhalten Sie eine Mietgutschrift in Höhe einer halben Grundmiete des neuen Mietvertrages.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

•Sie sind Mieter der GEBAG und Ihr Mietverhältnis ist auch zum Zeitpunkt der Prämienfälligkeit ungekündigt

•Die von Ihnen geworbene Person ist nicht Mieter der GEBAG und auch nicht aktuell als Interessent bei uns geführt

•Die obligatorische Bonitätsprüfung weist keine Negativmerkmale auf.

•Der Interessent weist, wenn nötig, einen gültigen Wohnberechtigungsschein vor.

•Der Mietvertrag wurde unterzeichnet, die Kaution ist gezahlt, das neue sowie Ihr Mietverhältnis besteht nach 6 Monaten Wohndauer noch ungekündigt fort; es liegen keine Vertragsverletzungen vor.