Beratung und Verkauf

Naim Ahkim

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Zechenhauswohnungen und Zechenhäuser in Duisburg-Neumühl

Die GEBAG privatisiert Namens und im Auftrag der Duisburger Bau- und Verwaltungsgesellschaft mbH (DBV) & Co. Immobilien KG, eines Tochterunternehmens, seit dem Jahr 1999 Zechenhauswohnungen - in Form von Eigentumswohnungen und Wohnungsteilerbbaurechten - und Zechenhäuser in Duisburg-Neumühl.

Was ist ein Zechenhaus, was ist eine Zechenhauswohnung?

Zechenhaus in Duisburg NeumühlGroßbildansicht

Grundsätzlich sind alle im Eigentum der DBV befindlichen Objekte sowohl in der Neumühler Siedlung "Bergmannsplatz" als auch entlang der "Felix-Dahn-Straße" zwischen 1910 und 1920 errichtet worden.

Klassischerweise befinden sich innerhalb eines Zechenhauses vier bis sechs Wohneinheiten bzw. Zechenhauswohnungen. Die Duisburger Bau- und Verwaltungsgesellschaft veräußert sowohl diese vakanten Zechenhauswohnungen, als auch Zechenhaushälften, deren baulicher Charakter einem Einfamilienreihenhaus entspricht.

Die zentrale Lage im grünen Stadtteil Duisburg-Neumühl und der zu jeder Zechenhauswohnung bzw. zu jedem Zechenhaus gehörende Gartenanteil machen die Zechenhaussiedlung zu einem begehrten Wohnquartier für Jung und Alt.


Haushälfte, Wohnungseigentum, Wohnungsteilerbbaurecht?

Luftbild Siedlung BergmannsplatzGroßbildansicht
Zechenhaussiedlung Bereich "Bergmannsplatz"

Bei einer Zechenhaushälfte handelt es sich um ein Objekt, welches nicht Bestandteil einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist und - ähnlich wie bei einem Einfamilienhaus - die Verwaltung dem Eigentümer obliegt. Grund und Boden sind eindeutig herausparzelliert und diesem Objekt zugeordnet.

Unter Wohnungseigentum versteht man die Kombination zwischen Sonder- bzw. Wohnungseigentum (Eigentum an der eigentlichen Zechenhauswohnung) verbunden mit einem ideellen Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen (Grundstücks-)Eigentum. Eine derartige Zechenhauswohnung ist Bestandteil einer Wohnungseigentümergemeinschaft.


Luftbild Siedlung Felix-Dahn-Str.Großbildansicht
Zechenhaussiedlung Bereich "Felix-Dahn-Str."

Wohnungsteilerbbaurechte entsprechen ihrem Charakter nach dem Wohnungseigentum. Eigentümer des Grund und Bodens ist jedoch der entsprechende Erbbaurechtsausgeber; es wird hiernach hinsichtlich des Grundstücks ein entgeltliches Nutzungsrecht erworben, für das ein jährlicher Erbbauzins zu entrichten ist.

Denkmalschutz?

Die Zechenhaussiedlung Bergmannsplatz steht unter Denkmalschutz. Über Vorgaben und eventuelle Förderungen für den Erhalt von Objekten informiert die städtische "Untere Denkmalbehörde".

Im Zechenhausbereich "Felix-Dahn-Straße" besteht kein Denkmalschutz.


Unser derzeitiges Angebot an Zechenhauswohnungen und Zechenhäusern