"Da kommt was auf Sie zu!"
Mehr Komfort für den Fahrradverkehr
Für den Fahrradverkehr ist die Freigabe der Benutzung von Einbahnstraßen in Gegenrichtung ein wichtiger Schritt hin zu mehr Fahrkomfort. Die Fahrradverbände wie der ADFC haben sich intensiv dafür eingesetzt. Wer das Fahrrad benutzt, möchte über kurze Wege sein Ziel erreichen. Umwege wegen Einbahnstraßenregelungen können aus kurzen Entfernungen lange Wege machen. Das Ziel, den Radverkehrsanteil am Gesamtverkehr zu erhöhen und damit die Umwelt zu entlasten, beinhaltet damit auch, ein attraktiveres Routennetz für den Fahrradverkehr zu entwickeln. Mit der neuen Straßenverkehrsordnung wurden zudem die Kriterien zur Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr deutlich erleichtert. Eine Öffnung kann erfolgen, wenn:
- die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h beträgt,
- eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden und
- die Verkehrsführung übersichtlich ist.
Erfüllt eine Einbahnstraße die Kriterien, kann sie durch Beschluss der Bezirksvertretung freigegeben werden. Deutliche Beschilderungen "Radfahrer frei" Zeichen und Markierungen auf der Fahrbahn, besonders im Ein- und Ausfahrbereich der Einbahnstraße weisen auf den entgegenkommenden Fahrradverkehr hin. Für den Fahrradfahrer besteht in der Einbahnstraße Rechtsfahrgebot. Alle Beteiligten müssen umlernen, bei der Prüfung und Freigabe steht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer an erster Stelle.
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Freigabe der Wallstraße und Grünstraße in Gegenrichtung für den Radverkehr
Für Autofahrer in Duisburg wird es eine Umstellung bedeuten: "Da kommt was auf Sie zu!" Das, was da auf die Autofahrer zukommt ist ein Fahrradfahrer, der berechtigterweise die Wallstraße und Grünstraße im Dellviertel entgegen der Fahrtrichtung befahren darf, weil sie für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben wurde.
Die Initiative dazu ging vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) aus. Erst nach gründlicher Prüfung der örtlichen Situation durch die Verkehrsplanung und Straßenverkehrsbehörde und einer Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Mitte konnte die Freigabe der Einbahnstraßen umgesetzt werden. Am Beispiel der Verbindung von Hochfeld in die Innenstadt über den Dellplatz wird gezeigt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und wie die Nutzung einer Einbahnstraße durch den Radverkehr in Gegenrichtung funktioniert: Unter dem Verkehrszeichen "Einbahnstraße" weist ein Zusatzschild auf den Fahrradverkehr auch in Gegenrichtung - Fahrrad mit zwei Pfeilen - hin. Das "Einfahrtsverbotsschild" am Ende der Einbahnstraße ist mit dem Zusatzzeichen "Radfahrer frei" versehen. Zusätzlich werden zur Sicherheit Fahrbahnmarkierungen im Ein- und Ausfahrbereich auf die Fahrbahn aufgebracht. Eine eigene Ampelanlage für den Fahrradverkehr ermöglicht das sichere Queren der Friedrich-Wilhelm-Straße im Einmündungsbereich der Wallstraße. In der Einbahnstraße besteht für den Fahrradfahrer Rechtsfahrgebot.
Die Freigabe der Grünstraße zwischen Realschulstraße und Dellplatz, der Wallstraße und der Verbindung Am Dellplatz zwischen Neue Marktstraße und Wallstraße ermöglicht jetzt für den Fahrradverkehr eine komfortable und kurze Verbindung zwischen Hochfeld und der Innenstadt.
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Der weitere Weg
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