Fahrradmitnahme
Fahrradmitnahme in den Zügen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR)
Grundsätzlich können Sie während der folgenden Zeiten ein Fahrrad mitnehmen:
- VRR-Nahverkehrszüge mit Gepäckwagen / Gepäckabteil: Fahrradmitnahme möglich von Betriebsbeginn bis Betriebsschluss
- S-Bahnen, RegionalExpresse (RE), RegionalBahnen (RB) und sonstige VRR-Nahverkehrszüge ohne Gepäckwagen / Gepäckabteil:
Mo - Fr: außer von 6.30 - 9.00 Uhr ganztägig
Sa, So, Feiertag: ganztägig - U-/Stadtbahnen, Straßenbahnen und Busse:
Mo - Fr: von 9.00 Uhr bis Betriebsschluss
Sa, So, Feiertag: ganztägig
ZusatzTicket nötig!
Für die Fahrradmitnahme benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem regulären Ticket pro Fahrt und Rad ein ZusatzTicket.
Ausnahmen bilden die folgenden MonatsTickets:
Ticket2000, YoungTicketPLUS: Mitnahme eines Fahrrades im gewählten Geltungsbereich kostenlos - werktags nach 19 Uhr sowie ganztägig an Wochenenden und Feiertagen sogar im gesamten Verbundgebiet.
BärenTicket, VRR-SemesterTicket: Mitnahme eines Fahrrades im Geltungsbereich kostenlos.
FirmenTicket: Mitnahme eines Fahrrades im gewählten Geltungsbereich kostenlos.

