Häufig gestellte Fragen

Verstopfte Dachrinnen, Überhänge, Beschattung oder kein Fernsehempfang durch städtische Bäume!

Grundsätzlich haben Eigentümer o. g. Beeinträchtigungen von städtischen Bäumen zu dulden. (Gemäß § 32 Abs. 2 Satz 1 Straßen- und Wegerecht NRW).

Sollten trotz der regelmäßigen Kontrollen Äste oder Zweige Fassaden bzw. Bauwerke berühren, können Sie sich an das Call Center der Wirtschaftsbetriebe (WBD) wenden. Diese werden die örtlichen Gegebenheiten überprüfen.


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Grenzabstände

Das Nachbarrechtsgesetz NRW regelt Grenzabstände zu privaten Nachbarflächen.

Die dort festgelegten Abstände gelten nicht für öffentliche städtische Flächen.

 


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Wird nach der Fällung ein neuer Straßenbaum gepflanzt?

Wurde vor Ihrer Haustür ein Straßenbaum gefällt? Aus verschiedenen Gründen kann nicht umgehend ein neuer gepflanzt werden. Sollten Sie dazu Fragen haben richten Sie sich an das Grünflächenmanagement des Amtes für Umwelt und Grün.


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Wildkraut auf Gehwegen und Straßenrändern?

Grundsätzlich sind Grundstückseigentümer zur Reinhaltung Gehwege und Straßenränder verpflichtet. Haben Sie Anregungen oder Beschwerden, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an das CallCenter der Wirtschaftsbetriebe, die sie an die zuständige Abteilung weiterleiten.


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Heben Wurzeln von städtischen Bäumen Platten auf einem Privatgrundstück an?

Mitarbeiter des Amtes für Umwelt und Grün kontrollieren den Schaden vor Ort und veranlassen unter Umständen eine Reparatur.


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Werden Bürgersteigplatten durch Wurzeln von städtischen Bäumen angehoben?

Straßenkontrolleure und Straßenunterhaltungsarbeiter der Wirtschaftsbetriebe sorgen durch regelmäßige Begehungen für einen verkehrssicheren Zustand des Straßenraumes. Haben Sie dennoch einen Schaden ausfindig gemacht, helfen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Wirtschaftsbetriebe gern weiter.


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Haben Anregungen oder Beschwerden zum Straßenbegleitgrün?

Wenden Sie sich vertrauensvoll an das CallCenter der Wirtschaftsbetriebe, die sie an die zuständige Grünabteilung weiterleiten.