Ratsbeschlüsse
Grundlage für das Projekt Duisburg2027 bilden die Ratsbeschlüsse vom 11.06.2007 zur Strategie der nachhaltigen Stadtentwicklung und vom 08.12.2008 zu den Strategischen Zielen der Stadt Duisburg.
Am 12.12.2011 hat der Rat der Stadt die Strategie für Wohnen und Arbeiten als erster Teil der Stadtentwicklungsstrategie Duisburg2027 beschlossen.
Weitere Ratsvorlagen im Zusammenhang mit dem Projekt Duisburg2027 finden Sie im Downloadbereich.
Beschluss über die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
Am 11.06.2007 beschloss der Rat der Stadt Duisburg die nachhaltige Stadtentwicklung und die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Duisburg. Nachfolgend der Inhalt des Beschlusses zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans, der als Drucksache (DS) 06-1597 den Rat passierte:
- Der Rat beschließt, den Flächennutzungsplan (FNP) für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Duisburg gem. § 2 (1) Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) neu aufzustellen.
- Der Rat beschließt, den Beschluss über die Aufstellung des Flächennutzungsplanes nach § 2 (1) Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen.
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Beschluss über die Strategie der nachhaltigen Stadtentwicklung
Ebenfalls am 11.06.2007 wurde die Nachhaltige Stadtentwicklung in Duisburg mit folgenden Inhalten festgelegt (DS 06-1595):
- Die Strategie der nachhaltigen Stadtentwicklung in Duisburg wird beschlossen.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die mit der Vorlage modifizierte und konkretisierte Strategie für eine nachhaltige Stadtentwicklung in Duisburg mit den Elementen
- Masterpläne
- Neuer Flächennutzungsplan
umzusetzen. - Die zur Umsetzung erforderlichen Finanz- und Personalressourcen sind für den Durchführungszeitraum zu priorisieren.
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Beschluss über die Strategischen Ziele der Stadt Duisburg
Am 08.12.2008 beschloss der Rat der Stadt Duisburg die Umsetzung der strategischen Ziele der Stadt Duisburg, die durch den Verwaltungsvorstand der Stadt Duisburg erarbeitet wurden.
Vorlaufend zu dem Projekt Duisburg2027 führte der Verwaltungsvorstand eine verwaltungsübergreifende Diskussion über eine gesamtstädtische strategische Zielentwicklung. In mehreren Klausurtagungen erarbeitete der Verwaltungsvorstand auf Grundlage von Entwürfen der Fachdezernate strategischen Ziele für die zukünftige Entwicklung der Stadt Duisburg. Als Ergebnis entstanden die strategischen Ziele und die zu berücksichtigenden Querschnittsbelange.
Sie werden von der Verwaltung bzw. im Rahmen des Projekts Duisburg2027 als Grundlage für die Ausarbeitung der gesamtstädtischen Strategien, der teilräumlichen Konzepte und letztendlich dem Flächennutzungsplan dienen.
Beschluss über die Strategie für Wohnen und Arbeiten
Am 12.12.2011 beschloss der Rat der Stadt Duisburg die Strategie für Wohnen und Arbeiten als erster Teil der Stadtentwicklungsstrategie Duisburg2027 und als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des BauGB §1 Abs. 6 Nr. 11. Der Beschluss umfasst die Zukunftsbilder und strategischen Ziele mit ihren Erläuterungen in der Fassung der Mitteilungsvorlage vom 13.04.2011 (DS-Nr. 11-0706) sowie die aus der Öffentlichkeitsbeteiligung hervorgegangenen Änderungsvorschläge zu diesen (siehe Anhang I).
Die Zukunftsbilder und strategischen Ziele sind damit verbindliche Grundlagen für die weitere räumliche Planung, die Teilräumlichen Strategiekonzepte und den neu aufzustellenden Flächennutzungsplan.
Weiterhin beschloss der Rat der Stadt die im Rahmen des Projekts Duisburg2027 verfolgte Form der Unterrichtung und Beteiligung der Stadtgesellschaft in den nachfolgenden Planungsphasen fortzuführen und weiterzuentwickeln.
Planungen, Handlungsprioritäten und Investitionen des Konzerns Stadt Duisburg richten sich an den strategischen Zielen der Strategie für Wohnen und Arbeiten aus. Die Aktivitäten der unterschiedlichen Ressorts des Konzerns Stadt Duisburg sollen in Bezug auf ihre stadtentwicklungsrelevanten Ziele und Wirkungen kontinuierlich aufeinander abgestimmt werden.
Zur Steuerung der Umsetzung der strategischen Ziele werden folgende Bausteine ausgearbeitet:
- Verantwortliche in den Fachbereichen benennen,
- ein Konzept zur Umsetzungs- und Wirkungskontrolle erarbeiten sowie
- ein strategisches Monitoring und Berichtswesen aufbauen, um den Rat der Stadt regelmäßig über den Umsetzungsstand zu informieren.

