Der Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan ist ein wesentliches Instrument der räumlichen Planung der Stadt Duisburg.
Im Flächennutzungsplan wird für das gesamte Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen dargestellt (vergl. § 5 Baugesetzbuch). Der Flächennutzungsplan zeigt die zukünftig angestrebte räumliche Verteilung verschiedener Nutzungsarten auf und koordiniert dabei die flächenbezogenen Planungen der Stadt.

Die Darstellungen sind nicht parzellenscharf, sondern generalisieren. Der Flächennutzungsplan enthält u.a. Darstellungen zu Bauflächen für Wohnen und Gewerbe, zu Gemeinbedarfsflächen, zu Frei- und Verkehrsflächen.

Als "vorbereitender Bauleitplan" hat der Flächennutzungsplan keine direkte Rechtskraft für den Bürger, sondern ist nur für Behörden verbindlich. Gemäß dem gestuften Planungssystem und dem Entwicklungsgebots des Baugesetzbuchs sind die Bebauungspläne, die die Bebauung einzelner Grundstücke regeln und für jedermann rechtsverbindlich sind, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln (§ 8 Baugesetzbuch).

Der Flächennutzungsplan wird in einem im Baugesetzbuch (BauGB) gesetzlich geregelten Verfahren aufgestellt. In diesem Verfahren werden sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt.


Das Verfahren

Der Verfahrensablauf zur Neuaufstellung des FlächennutzungsplansGroßbildansicht

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans erfolgt in einem förmlichen Verfahren gemäß der im Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschriebenen Verfahrens- und Beteiligungsschritten. Die in den §§ 3 und 4 BauGB geregelte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden dient dazu, die für die Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen erforderliche Kenntnis über möglichst alle relevanten Belange zu erhalten, um so zu einer sachgerechten Ausgleich der Interessens- und Nutzungskonflikte im Zuge des Flächennutzungsplansverfahren zu gelangen.

Die wichtigsten gesetzlich vorgegebenen Verfahrensschritte stellt die Graphik zum Download dar.


Die Beteiligung der Öffentlichkeit

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des Flächennutzungsplans hat die Öffentlichkeit in zwei Verfahrensschritten die Möglichkeit sich zu beteiligen.

1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

In der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit werden die Bürgerinnen und Bürger über die Planungsabsichten informiert. Gegenstand der Information sind die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planalternativen, die für die räumliche Entwicklung der Stadt in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Wann und wo der Flächennutzungsplan-Vorentwurf ausgestellt und die öffentlichen Informationen und Diskussionen stattfinden, wird ortsüblich bekannt gemacht (z. B. im Amtsblatt, in der Tagespresse, im Internet). Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Flächennutzungsplan-Entwurf einschließlich eines Entwurfs des Umweltberichts erstellt.


2. Öffentliche Auslegung des Planentwurfs

In der zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Flächennutzungsplan-Entwurf einschließlich der Begründung und des Entwurfs des Umweltberichts für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer dieser öffentlichen Auslegung werden eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht (im Amtsblatt, der Tagespresse, im Internet u. ä.). Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Anregungen und Änderungswünsche zu dem Planentwurf vorbringen. Die Verwaltung wertet die Anregungen aus und legt sie dem Rat der Stadt zur Entscheidung vor. Der Rat wägt die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab und entscheidet über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung.