Bedingungen für das Einsammeln von Abfallholz
Die Stadt Duisburg bietet ihren Bürgern die Möglichkeit, Resthölzer auf kommunalen Waldflächen zu sammeln.
Restholz ist solches Holz, das nach einer Hauung unverwertet zurückgelassen wird, bzw. liegengeblieben ist, z. B. Abbruchstücke, Kronenäste (bis ca. 10 cm) und Fallkerbe.
Die dazu notwendige Berechtigung kann gegen Vorlage des Personalausweises und einer Gebühr von 10 Euro am Forstbetriebshof Curtius oder im Amt für Umwelt und Grün auf der Friedrich-Wilhelm-Straße 96, Zimmer 1102, erworben werden. Mit Entrichtung der Gebühr werden die nachstehenden Bedingungen anerkannt.
- Der Sammler von Abfallholz hat den Holzsammelschein stets bei sich zu führen und auf Verlangen den Forstbediensteten und der Polizei vorzuzeigen, deren Anweisungen Folge zu leisten ist.
- Als Werkzeuge sind Handsäge, Axt oder Beil zum Sammeln zugelassen. Motorsägen dürfen weder mitgeführt noch benutzt werden.
- Zum Transport des Abfallholzes im Wald und auf den Waldwegen dürfen nur nichtmotorbetriebene Fahrzeuge benutzt werden; § 3 Abs. 1e Landesforstgesetz NW (LFoG NW)vom 24.04.80)
- Flächen, auf denen Holz eingeschlagen wird oder die Aufarbeitung des Nutzholzes noch nicht abgeschlossen ist, dürfen zum Einsammeln von Abfallholz nicht betreten werden (§ 3 Abs. 1c LFoG NW).
- Forstkulturen und Dickungen dürfen nicht betreten werden (§ 3 Abs. 1a LFoG NW).
- Ordnungsgemäß als gesperrt gekennzeichnete Waldflächen dürfen nicht betreten werden (§ 3 Abs. 1b LFoG NW).
- Das Einsammeln von Abfallholz ist auf die Zeit von einer Stunde nach Sonnenaufgang bis eine Stunde vor Sonnenuntergang beschränkt. An Sonn- und Feiertagen ist das Sammeln von Holz nicht gestattet.
- Die Entnahme von stehenden trockenen Bäumen ist untersagt.
- Verstöße gegen diese Bedingungen haben den ersatzlosen Einzug des Holzsammelscheines zur Folge und werden gegebenenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen (Forstdiebstahl) geahndet.
- Der Holzsammelschein hat 1 Jahr Gültigkeit und gilt nur für die aufgeführte Person und ist nicht übertragbar.