Lärmkartierung für die Stadt Duisburg nach der EU- Umgebungslärmrichtlinie
Die EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm legt fest, dass alle EU-Mitgliedstaaten erstmals eine einheitliche und vergleichbare Bestandsaufnahme der Lärmsituation in ihren Staaten für verschiedene Lärmarten vornehmen und Maßnahmen zur Minderung vorschlagen.
Warum wurde die EU-Umgebungslärmrichtlinie verfasst?
Europaweit leiden viele Millionen Menschen unter Lärm. Lärm macht krank, dass bestätigen auch wissenschaftliche Studien, wonach das Herzinfarktrisiko an einer lauten Straße um 20% höher ist, als an einer ruhigen Straße. Umgebungslärm, also der Lärm der Straßen, Schienenwege, Flughäfen und Industrie- und Gewerbeanlagen stört Entspannung, Erholung, Gespräche und konzentriertes Arbeiten. Menschen büßen Lebensqualität ein und setzen sich einem gesundheitlichen Risiko aus. Ganz zu Recht hat die EU die Notwendigkeit erkannt, gegen die Lärmbelastung vorzugehen und daher diese Richtlinie erlassen.
Wie wurde die EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt?
Wenn eine EU-Richtlinie die Einführung konkreter Verpflichtungen verlangt, muss das nationalstaatliche Recht, das ihrer Umsetzung dient, entsprechend konkrete Verpflichtungen begründen. Nach deutschem Recht ist deswegen zur Umsetzung in der Regel ein förmliches Gesetz oder eine Verordnung erforderlich.
In Deutschland erfolgte die Umsetzung durch die Aufnahme eines sechsten Teils in das vorhandene Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit dem Titel: Lärmminderungsplanung(§§ 47a - f BImSchG). Des weiteren ist die ergänzende Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in Kraft getreten.
Was für Konsequenzen hat die EU-Umgebungslärmrichtlinie?
Alle Mitgliedsstaaten haben den Forderungen der Richtlinie nachzukommen. Demnach wird zunächst eine sogenannte "Lärmkartierung" durchgeführt. Das bedeutet, dass eine Bestandsaufnahme der Lärmsituation vorzunehmen ist. Man erhält somit einen Überblick, wo es im Stadtgebiet besonders laut aber auch schützenswert leise ist. Anschließend, aufbauend auf die Lärmkartierung, ist die sogenannte "Aktionsplanung" durchzuführen. Die Lärmkartierung wird hierbei analysiert, die belasteten Gebiete werden herausgearbeitet, priorisiert und im Anschluss werden entsprechende Minderungsmaßnahmen entwickelt.
Insgesamt spricht man von der sogenannten "Lärmminderungsplanung" als Überbegriff der Lärmkartierung und Aktionsplanung.
Was bedeutet dies für die Stadt Duisburg?
Bestimmte Kommunen in Deutschland (Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern) mussten bereits mit der Lärmkartierung aktiv werden.
In NRW wurde die Stadt Duisburg als eine der 12 Städte genannt, die als Ballungsraum die Lärmkartierung für das gesamte Stadtgebiet zu erstellen hat.
Von der Stadt Duisburg selbst wurde der Verkehrslärm bedingt durch den Straßenverkehr und Schienenverkehr der DVG ermittelt. Die Ausarbeitung der Lärmkarten für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes wird vom Eisenbahn-Bundesamt durchgeführt.
Die Lärmkarten der Stadt Duisburg können unter www.umgebungslaerm.nrw.de betrachtet werden.

