Denkmalrechtliche Erlaubnis
Gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz NRW sind alle Maßnahmen an einem Denkmal erlaubnispflichtig. Die Erlaubnispflicht gilt auch für bauliche Anlagen in Denkmalbereichen sowie für Anlagen in der engeren Umgebung von Bau- oder Bodendenkmälern, soweit sie für das Erscheinungsbild von Bedeutung sind.
Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis sind mit entsprechendem Antragsvordruck zu stellen. Die Erlaubniserteilung ist gebührenfrei.
