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Denkmalrechtliche Erlaubnis

Gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz NRW sind alle Maßnahmen an einem Denkmal erlaubnispflichtig. Die Erlaubnispflicht gilt auch für bauliche Anlagen in Denkmalbereichen sowie für Anlagen in der engeren Umgebung von Bau- oder Bodendenkmälern, soweit sie für das Erscheinungsbild von Bedeutung sind.

 

Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis sind mit entsprechendem Antragsvordruck zu stellen. Die Erlaubniserteilung ist gebührenfrei.

 

 
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