Leihfristverlängerung, Vormerkungen
Oder: Ihr Referat oder Ihre Examensarbeit ist noch nicht fertig, die Leihfrist der dafür benötigten Bücher aber kurz vor ihrem Ende? Dies ist meist kein grösseres Problem, denn Sie können die Leihfrist bis zu zweimal verlängern lassen.
Leihfristverlängerung
Sie können die Leihfrist der von Ihnen entliehenen Medien bis zu zweimal verlängern lassen. Ausgenommen hiervon sind nur die entgeltpflichtigen Medien (Videofilme, DVDs, CD-ROMs und Bücher aus dem "Spiegel"-Bestsellerservice) sowie Medien, die von anderen vorgemerkt wurden.
Sie können dies auf folgenden Wegen tun:
- Persönlich an den Verbuchungstheken in allen unseren Einrichtungen
- Schriftlich per Brief oder Postkarte (an: Stadtbibliothek Duisburg, Abteilung Leihfristverlängerung, Düsseldorfer Str. 5-7, 47049 Duisburg)
- Schriftlich per Fax (0203/283-4419 oder die Fax-Nummer Ihrer Zweigstelle)
- Via Internet über die "Benutzerfunktionen" unseres Online-Kataloges. Dies ist sicherlich der bequemste, schnellste und auch sicherste Weg, denn Sie sehen sofort, ob die Leihfristverlängerung möglich war und welche neue Leihfrist die entliehenen Medien nun haben.
Die Medien erhalten vom Bearbeitungstag an die für die jeweilige Medienart geltende Leihfrist (28 oder 14 Tage).
Achtung: Die Leihfristverlängerung sollte möglichst innerhalb der regulären Leihfrist (und nicht in der "Karenzzeit") beantragt bzw. beauftragt werden, um Versäumnisentgelte zu vermeiden.
Vormerkung
Sie können entliehene Medien über die OPAC-Terminals in der Zentralbibliothek und den Zweigstellen oder via Internet in unserem Online-Katalog für sich reservieren ("vormerken") lassen.
Sie werden schriftlich informiert, wenn der vorgemerkte Titel zurückgegeben und für Sie zurückgelegt worden ist. Für die Bereitstellung des vorgemerkten Exemplars bezahlen Sie bei der Abholung 1,00 Euro.
So merken Sie einen Titel vor:
Sie recherchieren den gesuchten Titel im Online-Kalalog. In der "Volltitel Anzeige" klicken Sie "Vormerkung (kostenpflichtig)" und die "Go"-Taste an.
Achtung! Im Online-Katalog ist eine Vormerkung aus technischen Gründen nur möglich, wenn alle vorhandenen Exemplare ausgeliehen sind. Ist dies nicht der Fall, rufen Sie bitte in der besitzenden Zweigstelle an, damit man von dort aus das gewünschte Exemplar in die Zweigstelle schickt, in der Sie es abholen möchten oder wenden Sie sich bitte an eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter an einem Auskunftsplatz.
Sie geben in die beiden Eingabefelder Ihre Benutzerausweis-Nummer und als Passwort Ihr Geburtsdatum in achtstelliger Form ein (für den 16. April 1978 also 16041978). Nun klicken Sie noch die Zweigstelle an, in der Sie den Titel abholen möchten und klicken ein letztes Mal auf "Go". Es erscheint der Hinweis, dass die Vormerkung eingetragen wurde.
Falls Sie später die Vormerkung wieder löschen möchten, können Sie dies über die "Benutzerfunktionen" des Onlinekatalogs tun, indem Sie Ihre Benutzerausweisnummer und Ihr Passwort eingeben und auf "Vormerkungen anzeigen und/oder löschen" klicken und dann die zu löschenden Vormerkungen anklicken.
