Fragen zur Nutzung
- Wieviele Medien kann ich entleihen?
- Wie lange kann ich Medien entleihen?
- Was kann ich tun, wenn ich merke, dass mir die Leihfrist nicht ausreicht?
- Kann ich eine längere Leihfrist beantragen?
- Kann ich Leihfristen auch über das Internet verlängern?
- Kann ich Medien in jeder Zweigstelle zurückgeben?
- Kann eine andere Person für mich Medien entleihen oder zurückgeben?
- Was passiert, wenn ich Medien nicht vor Ablauf der Leihfrist zurückgebe?
- Welche Möglichkeiten gibt es, wenn ich etwas ausleihen möchte, das nicht im Bestand der Stadtbibliothek Duisburg ist?
Wieviele Medien kann ich entleihen?
Sie können so viele Bücher, CDs, Kassetten, DVD- und Videofilme entleihen, wie Sie möchten. Wir bitten Sie jedoch, im eigenen Interesse darauf zu achten, dass die Zahl nicht zu groß wird, damit Sie nicht den Überblick verlieren und unnötig hohe Mahnentgelte bezahlen müssen.
Wie lange kann ich Medien entleihen?
- Die Leihfrist für Bücher, eBooks und Sprachlehrgänge mit audiovisuellen oder elektronischen Medien beträgt 28 Tage.
- Die Leihfrist für Musik-, Literatur-, Kinder- und Sachkassetten, CDs, CD-ROMs und Zeitschriften beträgt 14 Tage.
- Die Leihfrist für Videofilme und DVDs beträgt 7 Tage.
Was kann ich tun, wenn ich merke, dass mir die Leihfrist nicht ausreicht?
Der bequemste Weg ist sicherlich die Leihfristverlängerung über das Internet (vgl. die Frage "Kann ich Leihfristen auch über das Internet verlängern?").
Falls Sie einmal keinen internetfähigen PC zur Hand haben, können Sie die Leihfrist
- persönlich in jeder unserer Einrichtungen,
- schriftlich per Brief oder Postkarte (an: Stadtbibliothek Duisburg, Abt. Leihfristverlängerung, Düsseldorfer Str. 5-7, 47094 Duisburg) oder
- per Fax (0203/283-4419 bzw. die Fax-Nr. Ihrer Zweigstelle)
verlängern lassen.
Nicht verlängerbar sind alle entgeltpflichtigen Medien und Medien, die von anderen vorgemerkt wurden.
Eine Leihfristverlängerung kann frühestens eine Woche vor Ablauf der Leihfrist beantragt werden.
Wichtig: Die Leihfristverlängerung muß, um Mahnentgelte zu vermeiden, innerhalb der Leihfrist beantragt werden!
Kann ich eine längere Leihfrist beantragen?
Kann ich Leihfristen auch über das Internet verlängern?
Kann ich Medien in jeder Zweigstelle zurückgeben?
Kann eine andere Person für mich Medien entleihen oder zurückgeben?
Der Bibliotheksausweis ist nicht übertragbar. Deshalb kann also nur der Ausweisinhaber / die Ausweisinhaberin entleihen. Wenn Sie jemanden beauftragen, benötigen wir eine schriftliche Vollmacht und ihren Personalausweis.
Entliehene Medien können jedoch von jeder beliebigen Person zurückgegeben werden, da wir hierfür nicht Ihren Bibliotheksausweis benötigen.
Was passiert, wenn ich Medien nicht vor Ablauf der Leihfrist zurückgebe?
Welche Möglichkeiten gibt es, wenn ich etwas ausleihen möchte, das nicht im Bestand der Stadtbibliothek Duisburg ist?
Wenn Sie etwas suchen, das nicht in unserem Bestand ist, können Sie entweder
- uns den betreffenden Titel zur Anschaffung vorschlagen. Hierzu können Sie die in der Zentralbibliothek ausliegenden "Wunschbücher" oder das Formular "Anschaffungsvorschlag" nutzen, das Sie in der Rubrik "Service" auf dieser Homepage finden
oder
- den betreffenden Titel über den "Auswärtigen Leihverkehr" aus einer anderen Bibliothek in Deutschland oder im Ausland bestellen. Hierzu können Sie die beiden Formulare für die Bestellung von Monographien bzw. Zeitschriftenaufsatzkopien nutzen, die Sie in der Rubrik "Service" im Bereich "Auswärtiger Leihverkehr" auf dieser Homepage finden.
