Stadtbibliothek


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Fragen zur Nutzung

Wieviele Medien kann ich entleihen?

Sie können so viele Bücher, CDs, Kassetten, DVD- und Videofilme entleihen, wie Sie möchten. Wir bitten Sie jedoch, im eigenen Interesse darauf zu achten, dass die Zahl nicht zu groß wird, damit Sie nicht den Überblick verlieren und unnötig hohe Mahnentgelte bezahlen müssen.

 
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Wie lange kann ich Medien entleihen?

  • Die Leihfrist für Bücher, eBooks und Sprachlehrgänge mit audiovisuellen oder elektronischen Medien beträgt 28 Tage.
  • Die Leihfrist für Musik-, Literatur-, Kinder- und Sachkassetten, CDs, CD-ROMs und Zeitschriften beträgt 14 Tage.
  • Die Leihfrist für Videofilme und DVDs beträgt 7 Tage.
 
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Was kann ich tun, wenn ich merke, dass mir die Leihfrist nicht ausreicht?

Der bequemste Weg ist sicherlich die Leihfristverlängerung über das Internet (vgl. die Frage "Kann ich Leihfristen auch über das Internet verlängern?").

 

Falls Sie einmal keinen internetfähigen PC zur Hand haben, können Sie die Leihfrist

  • persönlich in jeder unserer Einrichtungen,
  • schriftlich per Brief oder Postkarte (an: Stadtbibliothek Duisburg, Abt. Leihfristverlängerung, Düsseldorfer Str. 5-7, 47094 Duisburg) oder
  • per Fax (0203/283-4419 bzw. die Fax-Nr. Ihrer Zweigstelle)

verlängern lassen.

Nicht verlängerbar sind alle entgeltpflichtigen Medien und Medien, die von anderen vorgemerkt wurden.

Eine Leihfristverlängerung kann frühestens eine Woche vor Ablauf der Leihfrist beantragt werden.

Wichtig: Die Leihfristverlängerung muß, um Mahnentgelte zu vermeiden, innerhalb der Leihfrist beantragt werden!

 
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Kann ich eine längere Leihfrist beantragen?

Ja. Bei längerem Krankenhaus-, Kur- oder Urlaubsaufenthalt kann die Leihfrist bei der Ausleihe individuell angepasst werden.
 
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Kann ich Leihfristen auch über das Internet verlängern?

Ja. Über die "Benutzerfunktionen" in unserem Online-Katalog (OPAC) können Sie Ihr Medienkonto aufrufen und für einzelne oder auch für alle entliehenen Medien die Leihfrist verlängern, deren Leihfrist verlängerbar ist. Nicht verlängerbar sind alle entgeltpflichtigen Medien und Medien, die von anderen vorgemerkt wurden.
 
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Kann ich Medien in jeder Zweigstelle zurückgeben?

Sie können alle Medien in allen Zweigstellen zurückgeben. Hiervon ausgenommen sind die Medien aus dem Bestseller- und CD-Charts-Service, die Sie nur dort abgeben können, wo Sie sie ausgeliehen haben.

 
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Kann eine andere Person für mich Medien entleihen oder zurückgeben?

Der Bibliotheksausweis ist nicht übertragbar. Deshalb kann also nur der Ausweisinhaber / die Ausweisinhaberin entleihen. Wenn Sie jemanden beauftragen, benötigen wir eine schriftliche Vollmacht und ihren Personalausweis.

 

Entliehene Medien können jedoch von jeder beliebigen Person zurückgegeben werden, da wir hierfür nicht Ihren Bibliotheksausweis benötigen.

 
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Was passiert, wenn ich Medien nicht vor Ablauf der Leihfrist zurückgebe?

Zunächst einmal passiert gar nichts, da es eine "Karenzzeit" von vier Kalendertagen (also einschließlich der Sonn- und Feiertage) gibt. Erst ab dem fünften Tag der Leihfristüberschreitung werden pro Tag und Stück 0,15 Euro Mahnentgelt fällig (bis max. 5,70 Euro pro Stück), das Sie bei der Rückgabe bezahlen müssen. Dies scheint nicht viel zu sein, kann sich aber im Einzelfall sehr schnell zu größeren Beträgen summieren. Achten Sie daher bitte im eigenen Interesse auf die Einhaltung bzw. rechtzeitige Verlängerung der Leihfrist.
 
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Welche Möglichkeiten gibt es, wenn ich etwas ausleihen möchte, das nicht im Bestand der Stadtbibliothek Duisburg ist?

Wenn Sie etwas suchen, das nicht in unserem Bestand ist, können Sie entweder

  • uns den betreffenden Titel zur Anschaffung vorschlagen. Hierzu können Sie die in der Zentralbibliothek ausliegenden "Wunschbücher" oder das Formular "Anschaffungsvorschlag" nutzen, das Sie in der Rubrik "Service" auf dieser Homepage finden
 
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oder

  • den betreffenden Titel über den "Auswärtigen Leihverkehr" aus einer anderen Bibliothek in Deutschland oder im Ausland bestellen. Hierzu können Sie die beiden Formulare für die Bestellung von Monographien bzw. Zeitschriftenaufsatzkopien nutzen, die Sie in der Rubrik "Service" im Bereich "Auswärtiger Leihverkehr" auf dieser Homepage finden.