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Kindertagespflege in Duisburg

Die Konzeption der Kindertagespflege (für Kinder von 0 - 14 Jahren) wurde in Duisburg zum 01.01.2009 auf die neuen gesetzlichen Vorgaben des Kinderförderungsgesetzes und Kinderbildungsgesetzes zugeschnitten und vom Rat der Stadt verabschiedet.

Die folgenden Seiten informieren Sie über die Möglichkeit
als Tagespflegeperson tätig zu werden
oder
als Eltern eine Tagespflegestelle zu finden.

Wie werde ich Tagespflegeperson und welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Eine Tagespflegeperson betreut Kinder entweder im eigenen Haushalt oder im Haushalt der Eltern, die aus verschiedensten Gründen die Betreuung ihrer Kinder nicht uneingeschränkt selbst sicherstellen wollen oder können.

 

Sie als Tagespflegeperson sollten sich bewusst sein, dass Sie eine verantwortungsvolle Tätigkeit übernehmen, wenn Sie ein Kind über längere Zeit verbindlich und verlässlich betreuen. Daher sollten Sie kritisch Ihre Motivation und Ihre Belastbarkeit überprüfen.

 

Folgende Fragestellungen können dabei helfen:

 

  • Lieben Sie die Beschäftigung mit Kindern und haben Sie für solch eine schwierige Aufgabe ausreichend Zeit für Förderung, Bildung und Betreuung?
  • Sind Sie auf Kinderbedürfnisse vorbereitet und wissen Sie mit ihnen angemessen umzugehen?
  • Haben Kinder bei Ihnen genug Platz zum Spielen, evtl. Schlafen und zur Erledigung von Schulaufgaben?
  • Welche Haltung hat Ihre Familie zu Ihrem Entschluss, Tagespflegeperson werden zu wollen?

 

Wenn Sie nach dieser selbstkritischen Prüfung Fragen haben sollten, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen des Kindertagespflegedienstes im Jugendamt, die Sie gerne weiter beraten.

 

Als Kindertagespflegeperson benötigen Sie seit dem 01.10.2005 gem. § 43 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) eine Erlaubnis des Jugendamtes, wenn Sie Kinder mehr als fünfzehn Stunden wöchentlich und länger als drei Monate gegen Entgelt betreuen.

 

Aus diesem Grund müssen einige Formalkriterien erfüllt werden, die da wären:

 

  • mindestens Hauptschulabschluss 
  • gute Deutschkenntnisse in Sprache und Schrift
  • Volljährigkeit
  • kindgerechte und kindersichere Räumlichkeiten
  • ein Zertifikat des Bundesverbandes über die 160-stündige Qualifizierung für Tagespflegepersonen
  • das polizeiliche Führungszeugnis für Sie und alle volljährigen Familienmitglieder, die in Ihrem Haushalt leben 
  • die Einverständniserklärung für die Anfrage beim Allgemeinen Sozialdienst (bei eigenen minderjährigen Kindern).

 

Für Ihre Tätigkeit als Tagespflegeperson erhalten Sie Leistungen nach § 23 Absatz 3 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII). Laut Beschluss des Rates der Stadt Duisburg berücksichtigt die Entgeltregelung für Tagespflegepersonen ab dem 01.01.2009 die Qualifizierung der Tagespflegeperson, besondere Leistungsanforderungen (z.B. bei der Betreuung von behinderten Kindern), eine Betriebskostenpauschale bei der Betreuung von 3-5 gleichzeitig betreuten Kindern sowie einen Mietskostenzuschuss bei der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen.

 

Ab dem 01.01.2009 erhalten Tagespflegepersonen pro Kind und pro Stunde

 

  • mit pädagogischer Ausbildung und Qualifizierung für Tagespflege: 5,00 EUR
  • mit einer Päd. Ausbildung oder einer Qualifizierung zur Tagespflege von 160 Stunden: 4,00 EUR 
 

Möchten Sie sich als Tagespflegepersonen bewerben,oder suchen Sie eine Tagespflegeperson für Ihr Kind,

dann wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/Innen im Tagespflegedienst:

 

Frau Brock
Zuständigkeit: Marxloh, Röttgersbach, Neumühl, Meiderich
Tel.: 0203/283-2357 täglich von 08.00 - 16.00 Uhr
c.brock@stadt-duisburg.de


Frau Roes
Zuständigkeit: Rheinhausen, Homberg
Tel: 0203/283- 7313 täglich von 09.00 - 17.00 Uhr
k.roes@stadt-duisburg.de

Frau Jans
Zuständigkeit: Kaßlerfeld, Neuenkamp, Altstadt, Dellviertel, Hochfeld
Tel.: 0203/283-5657 montags 08.30 - 14.00 Uhr, dienstags, mittwochs und donnerstags 08.30 - 13.00 Uhr 
s.jans@stadt-duisburg.de

 

Frau Müller
Zuständigkeit: Walsum, Laar, Beeck, Beeckerwerth, Untermeiderich, Alt-Hamborn und Bruckhausen
Tel.: 0203/283-7312 montags und mittwochs ganztags und donnerstags vormittags
kerstin.mueller@stadt-duisburg.de

 

Frau Nass
Zuständigkeit: Duisburg - Süd
Tel.: 0203/283-2974 montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08.30 - 13.00 Uhr
e.nass@stadt-duisburg.de

 

Frau Nöchel
Zuständigkeit: Duissern, Neudorf, Ruhrort
Tel.: 0203/ 283-2418, täglich von 08.00 - 16.00 Uhr 
m.noechel@stadt-duisburg.de

Frau Grones-Schricker
Zuständigkeit: Wanheimerort und Rumeln-Kaldenhausen
Tel. 0203/283-7905 montags und dienstags 08.00 -16.00 Uhr und mittwochs 08.00 - 12.00 Uhr
m.grones-schricker@stadt-duisburg.de



Fax -Nr. des Sachgebietes: 0203/283-4435

 

 

Für die Vermittlung und Beratung wenden Sie sich bitte je nach gewünschtem Stadtteil der Tagespflegeperson an die obengenannten Mitarbeiter/Innen des Tagespflegedienstes.

 

Wenn Sie eine Tagespflegeperson gefunden haben, können Sie sich zur Festsetzung des Kostenbeitrags an die Mitarbeiter in der "Wirtschaftlichen Jugendhilfe" wenden:

 

Zuständigkeiten:
(Die Zuständigkeit richtet sich nach den Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Tageskindes.)


Buchstabenbereich A - E
Frau Bansemer
Tel.: 0203/ 283-7314



Buchstabenbereich K - N
Frau Wensing
Tel.: 0203/283-3444


Buchstabenbereich F - J
Frau Schwartz
Tel.: 0203/283-3440


Buchstabenbereich O - Z
N.N.
Tel.: 0203/283-7321


 

Verfügt die von Ihnen gewählte Tagespflegeperson über eine Qualifikation zur Pflege von 160 Stunden, können Sie den Antrag auf Geldleistungen, die Erklärung zu Ihrem Einkommen und den Betreuungsvertrag ausgefüllt zum Jugendamt schicken.

 

Alle Vordrucke finden Sie weiter unten als Download. 

 

Ist Ihre Tagespflegeperson nicht als solche qualifiziert und von Ihnen selbst gesucht, dann vereinbaren Sie bitte eine Termin mit der zuständigen Mitarbeiter/In des Tagespflegedienstes ( siehe Zuständigkeiten unter "Wie werde ich Tagespflegeperson" ).

 

Als weitere Information für Tagespflegeperson finden Sie weiter unten das Merkblatt zur Kranken- und Pflegeversicherung als Download.

 
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