Sorgerecht
Sorgeerklärung
Sind Sie als Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so hat die Mutter mit der Geburt des Kindes das alleinige Sorgerecht kraft Gesetzes. Wollen Sie die elterliche Sorge für Ihr Kind gemeinsam ausüben, so können Sie dies mit einer entsprechenden Sorgeerklärung bestimmen, die Sie beim Jugendamt oder einem Notar beurkunden lassen.
Dies ist auch bereits vor der Geburt des Kindes möglich.
Die einmal abgegebene Sorgeerklärung kann nicht widerrufen werden. Gibt es zu einem späteren Zeitpunkt Streit um das Sorgerecht, so ist eine Abänderung nur durch gerichtliche Entscheidung auf Antrag eines Elternteiles möglich.
Negativattest
Verheiratete Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht.
Bei einer Trennung oder Scheidung ändert sich dies nur, wenn auf Antrag eines Elternteiles die elterliche Sorge durch gerichtliche Entscheidung auf ein Elternteil beschränkt wird.
Mit einem sogenannten Negativattest kann eine Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen. Hierin wird bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Bescheinigung keine übereinstimmende Sorgeerklärung der Eltern vorliegt.
Ansprechpartner ist das Jugendamt ihres Wohnortes. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich mit dem Jugendamt des Geburtsortes des Kindes in Verbindung.
