Gesetzlicher Jugendschutz ist Pflicht der Gesellschaft
Anspruch auf Erziehung, Bildung und seelische Unversehrtheit
In diesen Rechtsvorschriften ist der Anspruch junger Menschen auf Erziehung und Bildung sowie auf körperliche und seelische Unversehrtheit verankert.
So bestimmt beispielsweise die Verfassung des Landes Nordrhein - Westfalen , dass "die Jugend vor Ausbeutung, Missbrauch und sittlicher Gefährdung zu schützen" ist. (Art. 6 Abs. 2)
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Einflüssen, die ihre Entwicklung behindern oder gefährden, ist im öffentlichen und privaten Bereich auf vielerlei Weise zu gewährleisten. Hierzu gehören Information und Aufklärung, pädagogische Maßnahmen sowie jugendgeeignete Freizeitangebote.
Durch Gesetze und Verordnungen soll die Zugangsschwelle zu Gefährdungsquellen, wie etwa Alkohol oder gewaltdarstellende Medien, für Kinder und Jugendliche erhöht werden.
Adressaten des Jugendschutzes
Die in den Jugendschutzgesetzen enthaltenen Ge- und Verbote richten sich nicht unmittelbar an junge Menschen. Adressaten sind vielmehr Gewerbetreibende und Veranstalter.
Den Eltern und Erziehern bieten die Gesetze eine wichtige Orientierungshilfe für den Umgang mit Gefährdungen, mit denen ihre Kinder in der Öffentlichkeit konfrontiert werden.
Zuständig für die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sind in erster Linie hier in Duisburg die örtlichen Ordnungs- und Polizeibehörden.
Das Jugendamt steht Ihnen gerne für weitere Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen zur Verfügung.

