Projekt Grüngürtel


History


Förmliches städtebauliches Sanierungsverfahren in Bruckhausen/Beeck (Arnold-Overbeck-Straße)

Der Rat der Stadt Duisburg hat am 10.12.2007 die Durchführung des Projektes Grüngürtel Duisburg-Nord in den Ortsteilen Marxloh, Bruckhausen und im Bereich Beeck (Arnold-Overbeck-Straße) beschlossen. Bereits seit Anfang der 1990er Jahre werden in den Ortsteilen integrierte Stadtteilerneuerungsstrategien im Rahmen des Handlungsprogramms Soziale Stadt NRW umgesetzt.

 

Die Ortsteile sind u. a. geprägt von Umweltbelastungen in Verbindung mit einer überalterten Bausubstanz, hohen Leerständen, einer defizitären Grün- und Freiraumsituation sowie fehlender Infrastruktur, die Ursache städtebaulicher Missstände und erheblicher Funktionsverluste sind. Darüber hinaus sind die Ortsteile geprägt von sozialen und ökonomischen Problemlagen, die in den vergangenen Jahren durch zahlreiche Projekte und Maßnahmen des Programms Soziale Stadt NRW verbessert werden konnten. Die generelle Problematik der Gemengelage konnte jedoch nicht aufgelöst werden.

 

 

Zur Behebung der städtebaulichen Missstände wird im Ortsteil Bruckhausen und im Bereich Beeck (Arnold-Overbeck-Straße) eine Sanierungsmaßnahme nach §§ 136 ff. Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

 

 

 

Ziel der Sanierungsmaßnahme im Ortsteil Bruckhausen ist die Entzerrung der Industrienahtlage durch die Gestaltung eines Grüngürtels als Landschaftsbauwerk sowie die maßgebliche Beseitigung der festgestellten städtebaulichen Missstände. Dadurch sollen folgende weitergehende Ziele erreicht werden:

 

  • Schaffung von qualitativ hochwertigem Grün- und Freiraum mit einer hohen ökologischen Bedeutung und einer hohen Aufenthaltsqualität für die Bevölkerung

 

  • Verbesserung der städtebaulich-räumlichen Situation durch die Beseitigung städtebaulicher Missstände

 

  • Lärmminderung durch die Abschirmungsfunktion des Grüngürtels

 

  • Verbesserung der wohnungswirtschaftlichen Situation

 

Weitergehend soll für den gesamten Ortsteil die bisher verfolgte integrierte Stadtteilerneuerungsstrategie fortentwickelt werden. Von zentraler Bedeutung ist es, die Funktionalität Bruckhausens zu erhalten und die Ortsteilstrukturen weiter zu stabilisieren. Entwicklungsziele im Sinne der Fortschreibung der Stadtteilerneuerungsstrategie sind:

 

  • Stabilisierung der Einwohnerzahlen und damit der soziostrukturellen Situation

 

  • Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität durch Grün und stabilisierte Ortsteilstrukturen

 

Im Bereich Beeck (Arnold-Overbeck-Straße) ist die Entwicklung eines Gewerbegebietes mit Grünbereich vorgesehen. Die vorhandene Gewerbenutzung soll verbleiben und im Bereich der heutigen Wohnnutzung soll zusätzliche gewerbliche Nutzung, z. B. auch zur ortsnahen Verlagerung von Gewerbebetrieben aus dem Sanierungsbereich Bruckhausen, ermöglicht werden.

 

 
Zur Realisierung ist in Teilen des Sanierungsgebietes die Aufgabe der Wohnnutzung und der Rückbau der dort vorhandenen Gebäude erforderlich.
 

Sanierungsverfahren gerichtlich bestätigt

Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichtes in Münster hat am 19.01.2011 den gegen die Stadt Duisburg gerichteten Antrag auf Normenkontrolle der Sanierungssatzung für Bruckhausen und Beeck abgelehnt. Damit ist die Rechtmäßigkeit und Gültigkeit des Sanierungsverfahrens in Bruckhausen und Beeck (Arnold-Overbeck-Straße) für den Grüngürtel Duisburg-Nord vom Gericht voll bestätigt worden. Das Gericht hat sowohl bei der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen über das Vorliegen städtebaulicher Missstände wie bei den Entscheidungen der Stadt für das Sanierungsverfahren keine Beanstandungen geltend gemacht und keine Abwägungsdefizite festgestellt. Es hält die mit der Sanierung verfolgten Ziele für erreichbar, insbesondere da der Erwerb der Grundstücke bereits zügig voran geschritten ist.
 

Thema Mietausfallentschädigung - Gerichtliche Klärung erfolgt

Die Klage eines Bruckhausener Eigentümers gegen die Stadt Duisburg vor dem Landgericht Duisburg unter anderem auf Zahlung einer Mietausfallentschädigung wurde voll umfänglich als unbegründet abgewiesen und die Vorgehensweise der Stadt bestätigt.

 

Die für die Errichtung des Parks in Bruckhausen notwendigen Grundstücke befinden sich überwiegend im Privateigentum. Für fast 50 Objekte konnte bereits eine Einigung mit den Eigentümern über den Ankauf durch die Stadt erzielt werden. Für weitere rund 40 Objekte werden konkrete Verhandlungen geführt.

 

Mit dem Erwerb der Immobilie durch die Stadt werden auch die Mietverträge übernommen; die Mieter werden von der Stadt und der EG DU Entwicklungsgesellschaft Duisburg mbH betreut. Vor dem Erwerb der Wohnhäuser können durch Auszug von Mietern Einnahmeverluste entstehen. Eine aktive Betreuung und Beratung von Mietern erfolgt daher nur in städtischen Gebäuden. Um dennoch eventuelle Nachteile so gering wie möglich zu halten, bemüht sich die Stadt, schnell zu helfen und bietet kurzfristig den freiwilligen Erwerb der Grundstücke an.

 

Dabei ist die Stadt als öffentliche Hand an den Verkehrswert gebunden. Bei der Wertermittlung wird eine vermietbare Wohnung - unabhängig davon, ob sie zurzeit vermietet ist oder nicht - mit berücksichtigt. Daher erhält der Eigentümer bei einem Verkauf auf jeden Fall den Wert leerstehender aber grundsätzlich vermietbarer Wohnungen entschädigt.

 

Mit dem nun gefällten Urteil dürften zusätzlich Zweifel von Eigentümern ausgeräumt sein, die ihre Entscheidung für einen Verkauf ihres Grundstücks an die Stadt von dem Ausgang des Verfahrens abhängig gemacht haben.