Förmliches städtebauliches Sanierungsverfahren in Bruckhausen/Beeck (Arnold-Overbeck-Straße)
Die Ortsteile sind u. a. geprägt von Umweltbelastungen in Verbindung mit einer überalterten Bausubstanz, hohen Leerständen, einer defizitären Grün- und Freiraumsituation sowie fehlender Infrastruktur, die Ursache städtebaulicher Missstände und erheblicher Funktionsverluste sind. Darüber hinaus sind die Ortsteile geprägt von sozialen und ökonomischen Problemlagen, die in den vergangenen Jahren durch zahlreiche Projekte und Maßnahmen des Programms Soziale Stadt NRW verbessert werden konnten. Die generelle Problematik der Gemengelage konnte jedoch nicht aufgelöst werden.
Zur Behebung der städtebaulichen Missstände wird im Ortsteil Bruckhausen und im Bereich Beeck (Arnold-Overbeck-Straße) eine Sanierungsmaßnahme nach §§ 136 ff. Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

Ziel der Sanierungsmaßnahme im Ortsteil Bruckhausen ist die Entzerrung der Industrienahtlage durch die Gestaltung eines Grüngürtels als Landschaftsbauwerk sowie die maßgebliche Beseitigung der festgestellten städtebaulichen Missstände. Dadurch sollen folgende weitergehende Ziele erreicht werden:
- Schaffung von qualitativ hochwertigem Grün- und Freiraum mit einer hohen ökologischen Bedeutung und einer hohen Aufenthaltsqualität für die Bevölkerung
- Verbesserung der städtebaulich-räumlichen Situation durch die Beseitigung städtebaulicher Missstände
- Lärmminderung durch die Abschirmungsfunktion des Grüngürtels
- Verbesserung der wohnungswirtschaftlichen Situation
Weitergehend soll für den gesamten Ortsteil die bisher verfolgte integrierte Stadtteilerneuerungsstrategie fortentwickelt werden. Von zentraler Bedeutung ist es, die Funktionalität Bruckhausens zu erhalten und die Ortsteilstrukturen weiter zu stabilisieren. Entwicklungsziele im Sinne der Fortschreibung der Stadtteilerneuerungsstrategie sind:
- Stabilisierung der Einwohnerzahlen und damit der soziostrukturellen Situation
- Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität durch Grün und stabilisierte Ortsteilstrukturen
Im Bereich Beeck (Arnold-Overbeck-Straße) ist die Entwicklung eines Gewerbegebietes mit Grünbereich vorgesehen. Die vorhandene Gewerbenutzung soll verbleiben und im Bereich der heutigen Wohnnutzung soll zusätzliche gewerbliche Nutzung, z. B. auch zur ortsnahen Verlagerung von Gewerbebetrieben aus dem Sanierungsbereich Bruckhausen, ermöglicht werden.
Sanierungsverfahren gerichtlich bestätigt
Thema Mietausfallentschädigung - Gerichtliche Klärung erfolgt
Die Klage eines Bruckhausener Eigentümers gegen die Stadt Duisburg vor dem Landgericht Duisburg unter anderem auf Zahlung einer Mietausfallentschädigung wurde voll umfänglich als unbegründet abgewiesen und die Vorgehensweise der Stadt bestätigt.
Die für die Errichtung des Parks in Bruckhausen notwendigen Grundstücke befinden sich überwiegend im Privateigentum. Für fast 50 Objekte konnte bereits eine Einigung mit den Eigentümern über den Ankauf durch die Stadt erzielt werden. Für weitere rund 40 Objekte werden konkrete Verhandlungen geführt.
Mit dem Erwerb der Immobilie durch die Stadt werden auch die Mietverträge übernommen; die Mieter werden von der Stadt und der EG DU Entwicklungsgesellschaft Duisburg mbH betreut. Vor dem Erwerb der Wohnhäuser können durch Auszug von Mietern Einnahmeverluste entstehen. Eine aktive Betreuung und Beratung von Mietern erfolgt daher nur in städtischen Gebäuden. Um dennoch eventuelle Nachteile so gering wie möglich zu halten, bemüht sich die Stadt, schnell zu helfen und bietet kurzfristig den freiwilligen Erwerb der Grundstücke an.
Dabei ist die Stadt als öffentliche Hand an den Verkehrswert gebunden. Bei der Wertermittlung wird eine vermietbare Wohnung - unabhängig davon, ob sie zurzeit vermietet ist oder nicht - mit berücksichtigt. Daher erhält der Eigentümer bei einem Verkauf auf jeden Fall den Wert leerstehender aber grundsätzlich vermietbarer Wohnungen entschädigt.
Mit dem nun gefällten Urteil dürften zusätzlich Zweifel von Eigentümern ausgeräumt sein, die ihre Entscheidung für einen Verkauf ihres Grundstücks an die Stadt von dem Ausgang des Verfahrens abhängig gemacht haben.
Downloads:
- Plan Sanierungs- und angestrebtes Rückbaugebiet (pdf, 2,09 MB)
- Beschlussvorlage Bruckhausen/Beeck (pdf, 76,19 KB)
