Bebauungsplanverfahren Marxloh "Entenkarree"
In dem Bebauungsplanverfahren wird die parzellenscharfe Abgrenzung des Rückbaugebietes und die damit verbundenen Nutzungsänderungen der ehemaligen Wohnbauflächen festgelegt. Durch einen Satzungsbeschluss, der vom Rat der Stadt Duisburg nach Abschluss des Verfahrens gefasst wird, und mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan rechtsgültig.
Die Stadt Duisburg wird die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens an ein externes Büro vergeben. Die inhaltlichen Entwurfsarbeiten werden in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro erfolgen.
Im Rahmen des Verfahrens werden verschiedene Beteiligungsphasen durchgeführt. Alle Betroffenen sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit ihre Anliegen in den verschiedenen Phasen der sog. Öffentlichkeitsbeteiligung in das Verfahren einzubringen.
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan
Am 5.11.2009 hat im Rahmen einer Sitzung der Bezirksvertretung Hamborn die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Baugesetzbuch zum Bebauungsplan Nr. 1105 - Marxloh im Ernst-Lohmeyer-Haus in Marxloh stattgefunden. Die allgemeinen Ziele der Bauleitplanung für den Rückbaubereich des Entenkarrees sowie der Entwurf des Bebauungsplanes wurden vom Planungsbüro Wegmann und Schmidt aus Essen vorgestellt.
Anschließend nutzten etwa 35 Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit zur Äußerung von Anmerkungen und Erörterung von Fragen. Die vorgebrachten Anregungen werden im weiteren Verfahren geprüft.
Weiterhin hat die Bezirksvertretung die Verwaltung in der o. g. Sitzung gebeten, Hintergründe und Alternativen zu den Zielen des Bebauungsplanes aufzuzeigen. Die Verwaltung hat eine Mitteilungsvorlage erarbeitet, die der Bezirksvertretung Hamborn in ihrer Sitzung am 18.02.2010 zur Kenntnisnahme vorgelegt wurde.
Nach Einarbeitung der Fachgutachten und der die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Frühjahr 2010 erfolgte die erneute öffentliche Auslegung im August und September 2010, zu der sich Bürgerinnen und Bürger schriftlich äußern konnten.
Umzüge und Sozialplan
Derzeit ist es nicht notwendig, dass Bewohnerinnen und Bewohner aus ihren Wohnungen ausziehen. Zwar kauft die Stadt Duisburg Wohngebäude von den Immobilieneigentümerinnen und -eigentümern im Zuge des Grunderwerbs auf - die Mietverträge werden aber übernommen.
Erst wenn konkrete Abrisse von derzeit noch bewohnten Gebäuden vorgesehen sind, werden Umzüge notwendig. Darüber werden die Bewohnerinnen und Bewohner rechtzeitig informiert und bei der Suche nach einer Ersatzwohnung umfassend beraten und unterstützt. Außerdem erhalten die Haushalte, die im Zuge der Projektumsetzung umziehen müssen, finanzielle Umzugsbeihilfen/Pauschalen zum Ausgleich der Nachteile.
Kontakt:
Unter dem angegebenen Kontakt können jederzeit Termine im Ortsteilbüro Marxloh, Dahlstraße 23, 47166 Duisburg vereinbart werden.
Claudia Schürken und Markus Roolfs
Bürgerdialogzentrum Bruckhausen und Marxloh
Reinerstraße 2
44166 Duisburg-Bruckhausen
Fon: 0203 99429-67, -69
Fax: 0203 99429-63
E-Mail: bruckhausen@eg-du.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
Achtung: Ab 01.04.2011 neue Öffnungszeiten!
Dienstag und Donnerstag 9:00 bis 15:00 Uhr
Terminvergabe unter oben genannten Kontaktdaten
oder
Stadtteilbüro Marxloh
Dahlstraße 23
47169 Duisburg-Marxloh
Fon: 0203 99429-51
E-Mail: bgerhards@eg-du.de
Downloads:
- Sozialplan Marxloh - Auszug aus dem Abschlussbericht (pdf, 67,71 KB)

